„Wir brauchen keinen Verfassungsschutz, sondern wir brauchen Menschen, die ihre Verfassung selber schützen, sie ernst nehmen, weil Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit fundamentale Freiheitsrechte sind. Wir brauchen Zivilcourage und Menschen, die sich nicht einschüchtern lassen. Wir brauchen Menschen, die gegen Nazis, Faschisten und Rassisten arbeiten. Wenn jeder von uns einen Schritt weiter geht, als er sich ursprünglich vorgenommen hat, dann mache ich mir auch keine Sorgen!“
Das, wozu Angelika Lex hier in ihrer Rede vom 10. November 2015 aus Anlass der Verleihung des Georg-Elser-Preises der Stadt München aufgerufen hat, hat sie selbst gelebt. Sie, die Rechtsanwältin und Verfassungsrichterin, hat sich stets als Antifaschistin verstanden und gegen alte und neue Nazis kompromisslos juristisch gekämpft, sich ihnen wo notwendig aber auch unmittelbar entgegengestellt. Und sie hat immer für Betroffene rechter Gewalt gestritten.
Die antifaschistische Arbeit, zu der Angelika Lex aufgerufen hat, benötigt fundiertes, umfangreiches Wissen über rechte Parteien, Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen sowie über deren Strategien und Ideologien. Dieses Wissen stammt in aller Regel nicht von staatlichen, sondern von unabhängigen Stellen, die unter großem persönlichem Einsatz und manchmal auch persönlicher Gefahr recherchieren und ihre Ergebnisse der Gesellschaft zur Verfügung stellen.
Angelika Lex, die die Witwe des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgaridis vertrat, wusste sehr genau, dass für die Arbeit der Nebenklage in dem Münchner NSU-Verfahren wesentliche Informationen und Dokumente aus antifaschistischer Recherche stammten. Und sie wusste genau, wie aufwändig die Arbeit war und ist, solches Material zu sammeln, zu sichten und zu bewerten. Die Nebenklage im NSU-Prozess schaffte deshalb für sie weiteren Antrieb, sich für mehr Ressourcen für antifaschistische Arbeit einzusetzen. Und das Wissen um den diskriminierenden Umgang der Behörden mit den Angehörigen der Ermordeten und mit den Überlebenden der Bombenanschläge, darum, dass deren Hinweise auf rassistische Motive der Morde und Anschläge nicht gehört worden waren, bestärkte sie darin, für die Berücksichtigung der Opferperspektive und für eine größere Verschränkung antifaschistischer und antirassistischer Arbeit zu kämpfen.
An all diesen Aufgaben kann Angelika Lex aufgrund ihres frühen Todes am 9. Dezember 2015 selbst nicht mehr mitwirken. Einen Beitrag dazu, dass diese Aufgaben auch in Zukunft bearbeitet werden können, soll der nach ihr benannte Angelika-Lex-Fonds leisten. Der Fonds ist an die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.) angegliedert, der Angelika Lex viele Jahre verbunden war.
Mit den Geldern sollen Projekte gefördert werden, die die Arbeit von Angelika Lex fortsetzen und die über die alltägliche Arbeit von a.i.d.a. e.V. hinausgehen.
Projekte, deren Finanzierung im nächsten Jahr derzeit nicht gesichert ist und die daher nach der Entscheidung der Initiator*innen von dem Fonds gefördert werden sollen sind:
– der Abschluss der Veröffentlichung der Prozessprotokolle von NSU Watch und die Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit,
– ein bundesweites Recherche- und Datenbankprojekt antifaschistischer Archive und
– das Projekt zur Dokumentation und Informationen über rechte und diskriminierende Vorfälle und Aktivitäten in München. (Diese drei Projekte sind im Anhang näher vorgestellt).
Über die Höhe der zu vergebenden Gelder und über weitere zu fördernde Projekte soll jeweils zum Jahresende eine Vergabegruppe entscheiden, die aus dem Kreis der Familienangehörigen von Angelika Lex, ihren Kolleg*innen und Vertreter*innen von a.i.d.a. bestehen wird. Ein Bericht, welche Projekte durch den Fonds gefördert wurden, soll jährlich auf der Webseite von a.i.d.a. e.V. veröffentlicht werden.
Der Fonds wurde initiiert von Angelika Lex‘ Ehemann Siegfried Benker, ihren Kolleg*innen aus der Nebenklage im NSU-Verfahren und von a.i.d.a. e.V.
Spenden
Spenden an den Fonds können unter dem Stichwort „Angelika-Lex-Fonds“ auf das Spendenkonto von a.i.d.a. e.V. überwiesen werden:
Bank für Sozialwirtschaft
Konto 9824700, BLZ 70020500
IBAN DE90700205000009824700
BIC BFSWDE33MUE
Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit
Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Sofern eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, dies bitte im Betreff der Überweisung zusammen mit dem Namen und einer Adresse, an die die Bescheinigung geschickt werden soll, angeben.
Näheres zum Angelika-Kex-Fonds, zu den zu fördernden Projekten, hier.