Das schriftliche Urteil des OLG München ist 21. April, einen Tag vor Ablauf der Urteilsabsetzungsfrist, zur Geschäftsstelle gelangt. Der Senat hat also die ihm zur Verfügung stehende Zeit zur Fertigstellung des Urteils praktisch vollständig ausgeschöpft. Das ist natürlich rechtlich zulässig, hat aber durchaus problematische Folgen angesichts der beinahe zwei Jahre, die seit der mündlichen Urteilsverkündung vergangen sind, und vor allem vor dem Hintergrund der großen Bedeutung, die dem endgültigen Abschluss des NSU-Strafverfahrens beigemessen werden muss. Es entsteht der Eindruck, das Gericht wolle auf diese Weise nochmal betonen, dass es sich bei dem Urteil gegen Zschäpe, Wohlleben, Schultze, Gerlach und Eminger um etwas völlig Alltägliches handelt und der NSU-Komplex eh abgeschlossen ist.
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