Archiv für den Tag: 23. Juli 2013

23.07.2013

Erneut zu den Aussagen Gerlachs – und zu “vorrangigen Aufträgen” in Nürnberg.

Heute wandte sich das Gericht zunächst dem Mordfall Simsek zu. Ein Rechtsmediziner beschrieb die Verletzungen des Getöteten. Enver Simsek wurde von acht Kugeln getroffen, einer der fünf Kopftreffer war letztlich tödlich. Ein Waffentechniker vom Bayerischen LKA berichtete von einer Rekonstruktion des Tatablaufs – danach ging man entweder von zwei Schützen oder von einem Schützen, der während der Tat die Waffe wechselte, aus.

Die Frage einer Nebenklagevertreterin, warum es von dem Gutachtenauftrag an ihn bis zu seinem ersten Gutachten 2 Jahre gedauert habe, beantwortete der Zeuge eher ausweichend – man sei ein kleines Team und damals seien wohl “vorrangige” Aufträge eingegangen. Welcher Fall das war, dem der Vorrang gegenüber einer Mordserie an türkischstämmigen Menschen zukam, dazu sagte der Zeuge nichts.

Danach ging es weiter um BKA-Beamte, die den Angeklagten Gerlach im Ermittlungsverfahren vernommen hatten. Zunächst gaben die Prozessbeteiligten Erklärung zur Vernehmung des Haupt-Vernehmungsbeamten in der letzten Woche ab.

Die Verteidigung Zschäpe beklagte, der Beamte habe Gerlach notwendige Nachfragen nicht gestellt, auch will sie Widersprüche in seinen Aussagen ausgemacht haben. Einige NebenklagevertreterInnen dagegen erläuterten, dass Gerlach nach der Angabe des Zeugen zwar sein tatsächliches Wissen nur zögerlich preisgegeben hat, dass es jedoch auch keine Hinweise darauf gibt, dass das, was er preis- und angegeben hat, unrichtig wäre. Auf der anderen Seite ergibt sich demnach auch, dass Gerlach seine eigene Rolle und sein eigenes Wissen um die Taten des NSU weiter schön- bzw. kleinredet. Die Erklärung der NebenklagevertreterInnen ist hier abrufbar.

Die Verteidigung Wohlleben bezog sich auf das Recht der konfrontativen Befragung von ZeugInnen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention: da Gerlach keine Fragen beantworte und auch im Ermittlungsverfahren nicht ausreichend konfrontativ befragt worden sei, seien seine Angaben gegen Wohlleben nicht verwertbar, so die Verteidigung Wohlleben.

Nach diesen Stellungnahmen wurde ein weiterer BKA-Beamter als Zeuge vernommen. Dieser hatte am 13.11.2011, als zeitlich erster der BKA-Beamten, Gerlach befragt. Diese Vernehmung war noch in die Zeit gefallen, als Gerlach sein tatsächliches Wissen nur sehr zögerlich preisgab. Ein interessantes Detail: der Beamte war der erste, der Gerlach den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eröffnete. Er hatte Gerlach zudem am Anfang der Vernehmung mitgeteilt, gegen ihn werde auch im Zusammenhang mit den damals so genannten “Döner-Morden” ermittelt. Auf Nachfrage, wie Gerlach auf diese Mitteilung reagiert habe, konnte der Zeuge sich an keine Anzeichen für ein Erstaunen erinnern.

Schließlich wurde noch ein Polizeibeamter vernommen, der eine Zeugin des Mordes an Abdurrahim Özüdogru vernommen hatte. Die Zeugin hatte in der Hauptverhandlung ausgesagt, sie habe den Toten in seiner Schneiderei liegen sehen, habe einen Mann aus dem Laden laufen sehen und auch Beate Zschäpe am Tatort gesehen. Sie hatte auch ausgesagt, sie wolle nicht weiter aussagen aus Angst, dass sie einer “wegmacht” (vgl. den Bericht vom 24.6.2013). Schon damals hatten viele Prozessbeteiligte den Eindruck, dass die Zeugin im Nachhinein ihre Erinnerungen mit später gelesenen Presseberichten vermischte. Dieser Eindruck wurde durch die Vernehmung des Polizeibeamten deutlich bestätigt, auf die Aussage der Zeugin wird nicht viel zu stützen sein.