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31.07.2013

Zum Mord an Habil Kılıç und zu dem Medienhype um den Bürowechsel der Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm

Heute sagten mehrere ZeugInnen und Sachverständige zum Mord an Habil Kılıç aus.

Zunächst berichteten ein Rechtsmediziner über die Obduktion der Leiche Kılıçs und ein Waffentechniker über die Tatrekonstruktion. Danach entsprach auch der Mord an Kılıç – der vierte in der Reihe der NSU-Morde – dem Bild einer professionellen Hinrichtung: ein Schuss in den Kopf des Opfers, ein weiterer Schuss aus sehr kurzer Entfernung in den Hinterkopf, um sicherzustellen, dass er stirbt. Im Gegensatz zu den ersten drei Morden wurden keine Geschosshülsen am Tatort gefunden; anscheinend hatten die Täter eine Tüte über die Waffe gestülpt.

Es folgten drei ZeugInnen – eine Frau, die in der Nähe des Tatortes zwei verdächtige Radfahrer gesehen hatte, sowie eine Nachbarin und ein Postbote, die Kilic sterbend in seinem Laden auffanden und die Polizei riefen. Auch hier gab es wieder kleine Einblicke in Ermittlungsmethoden: Aus der Angabe der ersten Zeugin am Tatort, die Fahrradfahrer seien ihr “osteuropäisch” vorgekommen, wurde in den Notizen des ersten Polizeibeamten “ausländisch, möglicherweise Türken” – eine Angabe, die die Zeugin nie gemacht hat, so ihre Aussage heute im Gerichtssaal. Was die Hintergründe dafür sind, dass der Polizeibeamte sich hier “möglicherweise Türken” notiert hat, wird durch die Vernehmung des Beamten zu klären sein – diese wurde durch die Verteidigung angeregt.

Einen großen Skandal am Rande des Prozesses sehen einige Medien, nachdem bekannt geworden ist, dass die Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm ihre Berliner Kanzlei verlässt und in die Kanzlei ihres Mitverteidigers Heer nach Köln wechselt. Sturm hatte in einem Interview gegenüber dem Berliner Tagesspiegel gesagt, die Zschäpe-Verteidigung würde als „Killermandat“ angesehen. Dies sei der Grund, warum ihre jetzige Kanzleikollegen sich von ihr trennen wollten, und auch dafür, dass sie in Berlin keine neue Kanzlei gefunden hätte. Der nun notwendige Umzug mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern wird beispielsweise von der „Welt“ mit der Überschrift „Beate Zschäpes Anwältin verliert Job und Heimat“ betitelt.

Dass die solchermaßen „heimatvertriebene“ Rechtsanwältin mit der Zschäpe-Verteidigung einen Job hat, um den sich viele RechtsanwältInnen in Deutschland bewerben würden und der überdurchschnittlich gut bezahlt wird, wird bei einer solchen Darstellung ignoriert. Ein Teil der Medien will vielmehr eine diskriminierende Haltung vieler AnwaltskollegInnen gegenüber Sturm ausmachen – die Kollegin würde gemobbt, weil sie eine Nazifrau verteidige. Dies sei ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Begründet wird dies weiter mit der Tatsache, dass Sturm, nachdem sie erst im Jahr 2012 von München nach Berlin umgezogen war und sofort für den Posten der stellvertretenden Vorsitzenden der Strafverteidigervereinigung kandidiert hatte, nicht gewählt worden war. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat sich heute in einer Presseerklärung hierzu geäußert.

Für die Kollegin Sturm ist es sicherlich misslich, dass ihre neuen Berliner Kanzleikollegen sie enttäuschen. Dass sich in dieser Situation nicht über Nacht eine neue Kanzlei findet, die als Notnagel einspringt, ist allerdings eigentlich keine Meldung wert. Kritik an der Verteidigung von vermeintlichen oder tatsächlichen Straftätern gehört zum Alltag von StrafverteidigerInnen. Die Umstände des Bürowechsels Sturm weisen keinerlei Besonderheiten auf, die darauf schließen lassen, dass zukünftig in diesem oder anderen Verfahren eine optimale Verteidigung nicht mehr gesichert wäre. Irgendeine Gefährdung des Rechtsstaates, irgendein Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens, wie einige Medien ihn herbeizuschreiben scheinen, sind nicht zu erkennen.