06.11.2013

Vorsitzender Götzl beanstandet Kritik an den polizeilichen Ermittlungen

Die heutige Hauptverhandlung war geprägt von dem Bestreben des Vorsitzenden Götzl, kritische Fragen der Nebenklage an Polizeibeamte abzuwürgen. Immer wieder beanstandete er Fragen mit der Begründung, sie hätten für den Tat- und Schuldvorwurf gegenüber den Angeklagten keine Relevanz. Durch Nachfragen, Umformulieren und eine gewisse Beharrlichkeit konnten die wesentlichen Fragen allerdings dennoch abgearbeitet werden.

Der erste Zeuge war der ehemalige Chef der Polizeidirektion Gotha, der nach dem Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach die Ermittlungen leitete und den Zusammenhang mit dem offensichtlich durch Zschäpe gelegten Brand in der Frühlingstrasse feststellte. Er gab unter anderem an, er habe in einer Serie von Banküberfällen ermittelt und vermutet, dass auch an diesem Freitag ein solcher geplant war. Er habe deshalb Polizeikräfte in Gotha bereit gehalten, es habe auch strategisch ausgesuchte Kontrollstellen gegeben. Aus diesem Grunde konnte das Wohnmobil mit Böhnhardt und Mundlos gefunden werden. Er sei selbst sofort dorthin gefahren, sei auch als erster in das ausgebrannte Wohnmobil gegangen, habe die beiden Toten gesehen. Schnell habe sich auch anhand der in Heilbronn gestohlenen Polizeiwaffe die Verbindung zu dem Mord an der Polizistin Kiesewetter ergeben, die Anfrage bei der Autovermietung führte zu Holger Gerlach und damit ins Nazispektrum, für ihn sei klar gewesen, dass es sich nicht nur um einen Bankraub handle.

Widersprüchlich war allerdings die Angabe des Zeugen zum Zeitpunkt der Identifizierung von Uwe Mundlos. Auf mehrfache Nachfrage gab er an, er habe bereits am 4.11.2011 veranlasst, dass eine Vermisstenakte, die auf Grund einer Anzeige des Vaters Mundlos angelegt wurde, angefordert wird. In der Nacht zum 5.11.2011 habe die Gerichtsmedizin die Fingerabdrücke des einen Toten mit der BKA-Datenbank AFIS abgeglichen und damit Mundlos identifiziert. Den Widerspruch, warum er bereits vor dieser Identifizierung die Vermisstenanzeige Mundlos angefordert hatte, obwohl doch nach seinen Angaben zu diesem Zeitpunkt keinerlei Hinweise auf das Trio vorlagen, konnte er nicht erklären. Damit bleibt weiter der Verdacht, dass die Polizei bereits sehr viel früher als bislang zugegeben wusste, dass sie dem „Trio“ auf der Spur war. Nachfragen zu diesem Widerspruch wurden immer wieder vom Vorsitzenden Götzl beanstandet, der zu verhindern versuchte, dass die positive Darstellung der Fahndung nach dem 4.11.2011 in Frage gestellt wird.

Zwei Ermittlungsbeamte der Polizei Dortmund im Verfahren Kubaşik führten nochmals vor, wessen Geistes Kind deutsche Ermittlungsbeamte sind. Auf die Frage, warum keine Ermittlungen gegen Nazis aufgenommen wurden – immerhin war der Mord in Dortmund der achte einer klar erkennbar rassistisch motivierten Serie –, kam zur Antwort: „Das einzige verbindende Element, das wir gefunden haben, war die Ceska-Waffe.“ Dass alle Opfer „Ausländer“ waren und das vielleicht ein verbindendes Element sein könnte, kam ihnen also gar nicht erst in den Sinn – wie allgemein die Opfer der Morde in den gesamten Ermittlungen niemals eine andere Rolle gespielt, als die der selbst irgendwie Verdächtigen. Fragen, die darauf abstellten, diese innere Einstellung der Ermittlungsbeamten aufzudecken, wurden immer wieder vom Vorsitzenden Richter beanstandet, der dieses Thema aus dem Prozess raushalten will.