Archiv für den Tag: 13. November 2013

13.11.2013

Am Vormittag des heutigen Verhandlungstages sollte Andreas Schultz vernommen werden. Schulz hatte zusammen mit Frank Liebau den Naziszeneladen „Medley“ betrieben und nach eigenen Angaben die Ceska an Wohlleben und Schulze geliefert.

Auf die Anregung der Verteidigung Wohlleben und Zschäpe, den Zeuge Schulz zu belehren, dass ihm ein umfassendes Schweigerecht zusteht, unterbrach das Gericht mehrmals für längere Beratungen. Es erfolgte dann auch Belehrung des Zeugen, dass er vollständig schweigen dürfe, weil es jedenfalls den Anfangsverdacht einer Beihilfe zum Mord gebe. Nachdem er mitteilte, er wolle sich lieber zunächst mit seinem Anwalt besprechen, habe aber keinen, wurde erneut unterbrochen.

Die Anregung der Verteidigung Wohlleben könnte sich für diesen zum Bumerang entwickeln. Das Gericht wird jetzt die Vernehmungsbeamten, die die drei Vernehmungen mit Schulz durchgeführt haben, hören. Diese werden mit großer Wahrscheinlichkeit dessen protokollierte Aussagen, die sowohl Wohlleben als auch Schultze schwer belasten, bestätigen. Schulz hatte beispielsweise angegeben, dass von Anfang an eine Waffe mit Schalldämpfer bestellt wurde und dass Wohlleben an der Bestellung beteiligt war. Die Verteidigung Wohlleben hat sich nun die Möglichkeit verstellt, den Zeugen hierzu selbst zu befragen.

Im Anschluss wurden einige aufeinander aufbauende Beweisanträge der Nebenklage der Familien Yozgat und Kubaşik gestellt, die das Ziel haben, alle Ermittlungsakten zu dem gegen den V-Mannführer Temme geführten Strafverfahren beizuziehen und die Verschleierungstätigkeiten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz aufzuklären.

12.11.2013

Zur Unterstützung des NSU durch Holger Gerlach – und zur Unterstützung von Holger Gerlach durch Zeugenschützer?

Der heutige Verhandlungstag machte erneut deutlich, dass die ehrgeizige Zeitplanung des Vorsitzenden bei schwierigen Beweisthemen nicht einzuhalten ist. Von geplanten acht Zeugen mussten vier wieder nach Hause geschickt werden, nämlich Mandy Struck, Brigitte Böhnhardt, die Mutter von Uwe Böhnhardt, der Herausgeber eines Nazifanzines, der ein Rundschrieben des NSU erhalten hatte, sowie ein Polizeibeamter. Vernommen wurden zunächst drei Mitarbeiter von Autovermietungen, bei denen Wohnmobile zur Begehung von NSU-Anschlägen angemietet wurden, auch für den letzten Bankraub in Eisenach, nach dem Böhnhardt und Mundlos starben. Bei der Anmietung waren eine Frau mit schwarzen Haaren und ein Kind dabei gewesen. Die Zeugen konnten aber niemand eindeutig identifizieren.

Nach der Mittagspause folgte dann nur noch die Vernehmung von Sylvia Scheidemantel, die 2005/2006 mindestens ihre Krankenkassenkarte für 300 € an den Angeklagten Holger Gerlach verkauft hatte. Mit der Karte wurde mindestens eine ärztliche Behandlung, wohl von Beate Zschäpe, abgerechnet. Die Personalien der Zeugin wurden auch für diverse nichtamtliche Ausweise benutzt – der NSU hatte offensichtlich präzise persönliche Angaben bekommen.

Die Vernehmung entwickelte sich wieder zur zähen Stocherei im Nebel vorgeschobener Vergesslichkeit. Natürlich hatte sich die Zeugin keinerlei Gedanken gemacht, wozu die Krankenkarte gebraucht werden würde, natürlich hatte sie weder mit Gerlach noch mit ihrem Mann, über den sie Gerlach kennengelernt hatte, jemals politische Gespräche. Dass die beiden „Kameraden“ waren, hatte für sie natürlich keine Bedeutung. Und an Gespräche mit ihrem Mann vor und nach ihrer eigenen Vernehmung bei der Polizei konnte sie sich natürlich auch nicht erinnern.

Von Bedeutung dürfte allerdings ein von der Zeugin geschildertes Treffen mit Gerlach im Jahr 2012 sein. Das sei direkt nach Gerlachs Entlassung aus der U-Haft gewesen, dieser sei von seinen Zeugenschützern gebracht und auch wieder abgeholt worden. „Gerlach hat meinen Mann angerufen. Außer uns beiden waren Holgers Mutter und Holgers Freundin dabei. Ich habe mich mehr oder weniger mit [den beiden] unterhalten und habe die Gespräche, die die beiden [Gerlach und ihr Mann Alexander Scheidemantel] geführt haben, nicht mitbekommen. Die Zeugenschützer haben ihn ja hingefahren und wieder weggefahren, zwei Polizisten in zivil gekleidet.“

Ein solches Verhalten der Zeugenschützer würde skandalös gegen alle Grundsätze verstoßen, weil es Gerlach ermöglicht hätte, direkt Einfluss auf Belastungszeugen zu nehmen. Daher wurde von Seiten der Nebenklage beantragt, eine dienstliche Erklärung der beteiligten Beamten einzuholen, festzustellen, ob es Aufzeichnungen zu dem Vorgang gibt, und die Beamten zu vernehmen.