Am Vormittag des heutigen Verhandlungstages sollte Andreas Schultz vernommen werden. Schulz hatte zusammen mit Frank Liebau den Naziszeneladen „Medley“ betrieben und nach eigenen Angaben die Ceska an Wohlleben und Schulze geliefert.
Auf die Anregung der Verteidigung Wohlleben und Zschäpe, den Zeuge Schulz zu belehren, dass ihm ein umfassendes Schweigerecht zusteht, unterbrach das Gericht mehrmals für längere Beratungen. Es erfolgte dann auch Belehrung des Zeugen, dass er vollständig schweigen dürfe, weil es jedenfalls den Anfangsverdacht einer Beihilfe zum Mord gebe. Nachdem er mitteilte, er wolle sich lieber zunächst mit seinem Anwalt besprechen, habe aber keinen, wurde erneut unterbrochen.
Die Anregung der Verteidigung Wohlleben könnte sich für diesen zum Bumerang entwickeln. Das Gericht wird jetzt die Vernehmungsbeamten, die die drei Vernehmungen mit Schulz durchgeführt haben, hören. Diese werden mit großer Wahrscheinlichkeit dessen protokollierte Aussagen, die sowohl Wohlleben als auch Schultze schwer belasten, bestätigen. Schulz hatte beispielsweise angegeben, dass von Anfang an eine Waffe mit Schalldämpfer bestellt wurde und dass Wohlleben an der Bestellung beteiligt war. Die Verteidigung Wohlleben hat sich nun die Möglichkeit verstellt, den Zeugen hierzu selbst zu befragen.
Im Anschluss wurden einige aufeinander aufbauende Beweisanträge der Nebenklage der Familien Yozgat und Kubaşik gestellt, die das Ziel haben, alle Ermittlungsakten zu dem gegen den V-Mannführer Temme geführten Strafverfahren beizuziehen und die Verschleierungstätigkeiten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz aufzuklären.