08.07.2014

Rechts-Anwalt Jauch: Mandatsverhältnisse zu allen Beteiligten?

Im ersten Teil des Verhandlungstages berichteten drei Zeugen, die das Wohnmobil, die der NSU für den Mordanschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn benutzt hatten, nach diesen gemietet hatten. Die Zeugen erhielten das Fahrzeug am Tag nach der Tat verspätet, weil es am Abend des Tattages erst gegen 22 Uhr zurückgegeben worden war und sich deswegen die Grundreinigung und Herausgabe verzögerte.

Eine weitere Zeugin berichtete, dass sie am Samstag oder Sonntag nach dem Überfall auf die Bank in Eisenach und dem Tod von Mundlos und Böhnhardt Beate Zschäpe in Eisenach gesehen habe. Diese sei ihr aufgefallen, weil sie „wie unter Schock“ durch die Stadt gelaufen sei.
Ansonsten setzte die Bundesanwaltschaft ihre Bestrebungen fort, alle Beweisanträge zu torpedieren, die zu weiterer Aufklärung beitragen könnten. Diesmal ging es um Beweisanträge der Nebenklagevertretung der Opfer des Bombenanschlages in der Kölner Probsteigasse, die einen Kölner Neonazi betreffen, der sehr große Ähnlichkeit mit dem Phantombild aufweist, das nach den Angaben des Ladenbesitzers gefertigt wurde. Wie so oft zuvor beantragte die GBA auch hier, den Antrag abzuweisen.

Der Antrag der Nebenklage, auf eine Herabstufung von Geheimakten des Thüringer Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinzuwirken mit dem Ziel, dass diese in öffentlicher Hautverhandlung vorgehalten werden können, widersprach die Generalbundesanwaltschaft ebenfalls. Die andauernden Versuche, selbst Aktenmaterial, das bereits vorliegt, aus der Hauptverhandlung herauszuhalten, belegen eine starke Verunsicherung der Bundesanwaltschaft. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sie sich weigert, ihre schriftlich vorliegenden Stellungnahmen herauszugeben, so dass bei Entgegnungen immer nur die Mitschriften der Verfahrensbeteiligten benutzt werden können – damit wird eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des GBA erschwert. Offensichtlich will man sich nicht an den eigenen Argumenten festhalten lassen.

Den gesamten Nachmittag über wurde der Thüringer Nazianwalt Thomas Jauch vernommen. Dieser gab an, in der Vergangenheit bereits alle Angeklagten vertreten zu haben, wobei er sich auf seins Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber seinen früheren Mandanten berief. Als die Angeklagten Gerlach und Schultze ihn daraufhin von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung ihnen gegenüber befreiten, konnte er sich – natürlich – an nichts mehr erinnern. Erinnerungslücken wies er auch auf bezüglich des Mieters seines Grundstückes, auf dem in den Jahren 1998 bis 2002 Nazikonzerte durchgeführt wurden, angeblich auch um Spenden für die Untergetauchten zu sammeln.

Auf Fragen zu einem Interview mit dem Focus, in dem er angegeben haben soll, Zschäpe habe ihn beauftragt und einen Vorschuss bezahlt, verweigerte Jauch die Antwort. Zumindest an einer Stelle gab er offensichtlich wahrheitswidrig an, den Begriff Thüringer Heimatschutz erst im Jahr 2006 oder 2007 zum ersten Mal gehört zu haben. Nach Mitteilung des Thüringer Verfassungsschutzes hatten ihn die THS-Funktionäre Kapke und Brehme bereits 2000 wegen eines möglichen THS-Verbotes aufgesucht.