25.03.2015

Beginn der Beweisaufnahme zu den Banküberfällen

Heute wurden die ersten Zeuginnen und Zeugen zu den Banküberfällen des NSU gehört, zunächst zum Überfall in Arnstadt am 07.09.2011, 8 Wochen vor dem Überfall in Eisenach am 04.11.2011, der im Suizid von Böhnhardt und Mundlos endete.

Die Aussagen der Angestellten und Videoaufnahmen aus der Sparkasse ergaben folgendes Bild: Kurz vor 9 Uhr überfielen Böhnhardt und Mundlos, mit mehreren Schusswaffen und einer Handgranate bewaffnet, die Filiale, schlugen einer Angestellten mit einem Telefonhörer mehrfach massiv auf den Kopf, um die Öffnung des Kassenbereichs zu erzwingen, entnahmen ca. 15.000 € aus der Kasse. Sie forderten den Filialleiter auf, den Tresor zu öffnen, sonst würde er erschossen, flohen dann aber, da der Tresorschlüssel mit einem Zeitschloss gesichert war. Eine Zeugin sah, wie sie auf Fahrräder stiegen und wegfuhren. Die weitere Flucht führten sie mit einem Wohnmobil durch, das Uwe Böhnhardt in der Nähe von Zwickau unter dem Namen „Holger Gerlach“ angemietet hatte.

Der Filialleiter schilderte den Überfall als relativ dilettantisch, die Täter als nervös – dies mag daran gelegen haben, dass seit dem letzten ermittelten Überfall in Stralsund Anfang 2007 mehr als 4 1/2 Jahre vergangen waren. Die Angestellte, die auf den Kopf geschlagen wurde, leidet bis heute an den psychischen Folgen der Tat und ist nicht in der Lage, im Kundenbereich der Sparkasse zu arbeiten.

Im Gegensatz zu den Ermittlungen in den Mordfällen erkannte hier der Ermittlungsleiter schnell den Zusammenhang zu den anderen Banküberfällen, sprach mit den dort ermittelnden Beamten und hatte bereits eine Fallanalyse vorbereitet, als sein Fall durch die Ereignisse vom 04.11.2011 anderweitig gelöst wurde. An diesem Tag erfuhr er früh vom Überfall in Eisenach, rief die dortigen Kollegen an und wies sie hin auf die mögliche Flucht per Fahrrad und Wohnmobil und in Richtung Sachsen (weil dort der Schwerpunkt der Raubserie war).
Die weiteren Ermittlungen ergaben einen Aufenthalt von „Holger Gerlach“ und einer weiteren Person auf einem Campingplatz in der Nähe von Arnstadt etwa zwei Wochen vor der Tat – es liegt nahe, dass es hier um die Ausspähung des Tatortes ging. In diese Zeit fielen auch mehrere Anrufe von einem Handy, das Beate Zschäpe zugeordnet wird, an die Wohnung in der Frühlingsstraße. Ob das bedeutet, dass Zschäpe an der Ausspähung beteiligt war, oder ob dies die beiden Uwes waren, die mehrfach mit Zschäpe in Zwickau telefonierten, ließ sich letztlich nicht klären.

Zu Beginn des Tages führte die Verteidigung Eminger einen Grundsatzbeschluss zum Fragerecht der Nebenklage herbei: Sie meinte, da die NebenklägerInnen nicht durch die Banküberfälle verletzt seien, dürften ihre VertreterInnen auch keine Fragen zu diesen Taten stellen. Das Gericht stellte fest, dass Fragen der Nebenklage auch zu den Banküberfällen zulässig sind, weil sie auch Bedeutung für die Beweiswürdigung zu den Morden und Anschlägen haben können.
Zum Ende des Tages teilte der Vorsitzende mit, dass das Gericht auch im April nur 2 Tage in der Woche verhandeln wird – auch dies wohl im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Angeklagten Zschäpe. Für den Mai und die folgenden Monate wollte der Vorsitzende sich noch nicht festlegen.