14./15.02.2017

Befragung des Prof. Saß immer noch nicht ganz abgeschlossen.

Die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß durch die verschiedenen VerteidigerInnen Zschäpes füllte den gesamten Dienstag aus. RA Stahl versuchte erfolgslos, die Methodik des Sachverständigen als pseudowissenschaftlich anzugreifen. Rechtsanwältin Sturm warf Saß vor, er habe die Chance nicht ergriffen, über den Vorsitzenden Fragen an Zschäpe zu stellen – recht dreist angesichts der Tatsache, dass Zschäpe sowohl eine Exploration durch Saß als auch die Beantwortung von dessen Fragen verweigert hatte. Saß stellte dann auch klar, dass die Beantwortung von Fragen in schriftlicher Form über die Verteidiger, wie dies ja gegenüber dem Gericht praktiziert wurde, für sein Gutachten keinerlei Wert hätte.

Im Anschluss versuchten sich noch die Rechtsanwälte Borchert und Grasel, wobei Borcherts Befragung zahlreiche Verteidigungsziele der Altverteidiger torpedierte. So fragte er nach der Bedeutung bestimmter Einschätzungen des Sachverständigen Nedopil, der Zschäpe in der Zeit des massiven Streits mit den AltverteidigerInnen untersucht hatte. Dieses Gutachten war bislang mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte Zschäpes nicht zur Akte genommen worden. Nachdem Borchert aus dem Gutachten vorgelesen hatte, wurde es nun in Kopie an alle Prozessbeteiligten verteilt. Im Ergebnis bestätigten Nedopils Angaben Saß in seiner Einschätzung, dass Zschäpe gegenüber ihren VerteidigerInnen eine sehr starke, kontrollierende Stellung eingenommen hatte. Erneut wurde damit die Selbstdarstellung Zschäpes als schwache Frau, die nur gemacht habe, was erst Mundlos und Böhnhardt und dann ihre VerteidigerInnen von ihr gefordert hätten, massiv in Frage gestellt.

Borchert kündigte an, am Mittwoch einen Beweisantrag zu stellen, der beweisen solle, dass sich Zschäpe in der gesamten Zeit ihrer Inhaftierung bisher ohne Beanstandung verhalten habe.
Am Mittwoch hatte die Verteidigung keine Fragen an den Sachverständigen. Hinsichtlich des angekündigten Beweisantrag vertröstete Verteidiger Borchert den Sachverständigen und das Gericht auf nächste Woche. Prof. Saß teilte allerdings auf Frage von Nebenklägervertreter RA Scharmer bereits mit, wenn Zschäpe sich in der U-Haft beanstandungsfrei geführt hätte, dann müsste man insoweit auch berücksichtigen, dass sie in den Jahren des Untergrunds eine tief eingeschliffene Fähigkeit entwickelt habe, sich unauffällig zu verhalten.

Es wurden dann Dokumente zur Durchsuchung der Garage mit der Bombenwerkstatt am 26.01.1998 verlesen. Dort fanden sich u.a. sechs Zigarettenkippen mit DNA-Material, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von Beate Zschäpe stammt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass diese zuvor in der Bombenwerkstatt gewesen war.

Das Gericht lehnte dann weitere Beweisanträge ab, u.a. den Nazipropaganda-Antrag der Verteidigung Wohlleben vom 25.01.2017.

Die Verhandlung morgen beginnt erst um 11.30 Uhr.