Verteidigung Zschäpe verzögert weiter – Senat hilft nach
Heute ging es zunächst um den schon mehrfach angekündigten Beweisantrag der Verteidigung Zschäpe zu deren Verhalten in der JVA. Zur Überraschung aller teilte Verteidiger Grasel mit, der Antrag sei immer noch nicht fertig, er könne auch nicht versprechen, dass er diese Woche noch fertig werde. Nun ist ja für morgen und übermorgen erneut der Sachverständige Prof. Saß geladen, und der soll letztlich nur zu den Ergebnissen dieser Beweisaufnahme Stellung nehmen (wahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass sie nichts an seiner Einschätzung ändert, vgl. den Bericht vom 14./15.02.2017).
Das Gericht kam daher jetzt der Verteidigung zuvor und lud kurzerhand die zuständige Abteilungsleiterin aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim für morgen als Zeugin – möglich, dass die Verteidigung dann auf ihre mysteriöse Zeugin ganz verzichtet oder dass ihr Antrag, so er denn noch kommt, abgelehnt wird, weil er nichts wesentlich Neues mehr verspricht.
Heute gab zudem der Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine Stellungnahme dazu ab, ob auf den Angeklagten Schultze, der bei der Übergabe der Mordwaffe 20 Jahre alt war, Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Er sprach sich, ähnlich wie zuvor der Sachverständige Prof. Leygraf, für die Anwendung von Jugendstrafrecht aus, und zwar auf Grund von Entwicklungsverzögerungen. Diese zeigten sich vor allem darin, dass Schultze sich wenig später – nach seinem Coming out und der Lösung aus der Nazi-Szene – noch erheblich weiterentwickelt hätte. Die endgültige Entscheidung über diese Frage wird das Gericht im Urteil treffen.
Morgen und ggf. übermorgen geht es dann weiter mit der Zeugin aus der JVA und dem Sachverständigen Prof. Saß.