Gezerre um den Verteidigungs-Sachverständigen
Zu Beginn des Verhandlungstages nahm die Bundesanwaltschaft Stellung zum Antrag der Verteidigung, den Gutachter Prof. Faustmann zu vernehmen. Der Antrag sei abzulehnen, kurz gesagt weil die „methodenkritischen“ Ausführungen Faustmanns keine Zweifel an der Kompetenz des vom Gericht gehörten Sachverständigen Saß und der Belastbarkeit von dessen Gutachten aufwerfen.
Es folgte ein längerer unwürdiger Austausch zwischen den Zschäpe-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm, die eine Abschrift dieser Stellungnahme haben wollten, weil sie – wieder einmal und wieder einmal anscheinend als einzige – nicht mitgekommen waren, und der Bundesanwaltschaft, deren Vertreter Diemer sich zu der Äußerung verstieg, wenn die Bundesanwaltschaft Stellungnahmen verlese, habe die Verteidigung still zuzuhören und nicht zu unterbrechen. Weiterlesen