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25.04.2017

“Mit einem derartigen Verlauf musste die Angeklagte [im Verurteilungsfall] nicht rechnen“

Heute hörte das Gericht zunächst die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben aus der Woche vor der Osterpause. Zudem wurde die geplante Selbstladung eines Sachverständigen zu den Wahrnehmungen des VS-Mannes Temme durch die Nebenklage Yozgat (vgl. den Bericht vom 05.04.2017) thematisiert – die Bundesanwaltschaft hatte die These vertreten, die Nebenklage sei grundsätzlich gar nicht zur Selbstladung berechtigt, die Nebenklage Yozgat hatte hierauf ausführlich erwidert. Das Gericht hat noch nicht erkennen lassen, wie es zu dieser Frage steht. Weiterlesen