25.04.2017

“Mit einem derartigen Verlauf musste die Angeklagte [im Verurteilungsfall] nicht rechnen“

Heute hörte das Gericht zunächst die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben aus der Woche vor der Osterpause. Zudem wurde die geplante Selbstladung eines Sachverständigen zu den Wahrnehmungen des VS-Mannes Temme durch die Nebenklage Yozgat (vgl. den Bericht vom 05.04.2017) thematisiert – die Bundesanwaltschaft hatte die These vertreten, die Nebenklage sei grundsätzlich gar nicht zur Selbstladung berechtigt, die Nebenklage Yozgat hatte hierauf ausführlich erwidert. Das Gericht hat noch nicht erkennen lassen, wie es zu dieser Frage steht.

Das Gericht lehnte dann weitere Beweisanträge der Nebenklage ab, insbesondere den Antrag zur staatlichen Verantwortung für den „Anschlag nach dem Anschlag“, also die Ermittlungen und Verdächtigungen gegen die Geschädigten nach dem NSU-Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln (vgl. den Bericht vom 07.03.2017). Interessanterweise scheint sich das Gericht dabei inhaltlich der These der Antragsteller_innen anzuschließen, dieser „Anschlag nach dem Anschlag“ sei nicht dem NSU, sondern dem Staat zuzurechnen: aus Sicht der Täter bei Tatbegehung sei nämlich nicht davon auszugehen gewesen, „dass verschiedene staatliche, deutsche Stellen zum Teil sogar wider besseres Wissen Erkenntnisse bei ihren Ermittlungen und Äußerungen nicht berücksichtigten und vielmehr den unmittelbaren Opfern des Anschlags durch ihr Verhalten zum Teil gegen die eigene Kenntnislage noch weitere Schäden zufügten. Mit einem derartigen Verlauf musste die Angeklagte [im Verurteilungsfall] nicht rechnen“.

Ebenfalls abgelehnt wurden verschwörungstheoretische Anträge der Verteidigung Wohlleben zur angeblichen Anwesenheit von „FBI-Agenten“ oder anderer Personen in der Nähe des Tatorts des Mordes an Michèle Kiesewetter in Heilbronn (vgl. den Bericht vom 09.03.2017).

Das Gericht setzte sodann eine neue Frist für weitere Beweisanträge bis zum Mittwoch, 17.05.2017.

Die Zschäpe-„AltverteidigerInnen“ Heer, Stahl und Sturm beantragten, morgen den von Ihnen selbst geladenen Prof. Faustmann als Sachverständigen zu vermeintlichen Mängeln des Gutachtens von Prof. Saß zu hören. Der Antrag enthielt eine ausführliche Begründung, die sich aber eher an formalen Aspekten des Saßschen Gutachtens aufhielt – die Anhörung Faustmanns morgen wird Saß also nicht besonders aus der Ruhe bringen.