05.04.2017

Noch einmal zum VS-Mann Temme.

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde erwartungsgemäß als unbegründet zurückgewiesen.

Die ursprünglich für morgen geladenen Prof. Bauer (als Zeuge zu dem, was ihm Zschäpe in den Explorationsgesprächen berichtet hatte) und Prof. Saß (als Sachverständiger hierzu) wurden wieder abgeladen: Zschäpe-Verteidiger Grasel hatte mitgeteilt, für eine Zeugenvernehmung werde Bauer nicht von der Schweigepflicht entbunden. Die Verteidigung hat Bauer nun für den 03. und 04.05. selbst als Sachverständigen geladen – nach den Regeln der Strafprozessordnung wird das Gericht ihn dann wohl auch als solchen hören müssen.

Die Nebenklage Yozgat kündigte an, dass sie einen Forscher des Teams „Forensic Architecture“ der University of London ebenfalls selbst als Sachverständigen laden wird – dieses Team hat eine aufwändige Rekonstruktion zum Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel vorgelegt, die die Aussage des VS-Mannes Andreas Temme widerlegt, er sei zwar am Tatort gewesen, habe aber weder die Schüsse gehört noch die Leiche Yozgats gesehen (vgl. die Einladung zu einer Pressekonferenz des NSU-Tribunals hierzu). Die Nebenklage greift ebenfalls zum Mittel der Selbstladung, weil das Gericht bereits deutlich gemacht hat, dass es Temmes Aussage in vollem Umfang glauben will (vgl. den Beitrag vom 12.07.2016). Der Sachverständige wird voraussichtlich am 10. 05. gehört werden.

Ansonsten gab es Stellungnahmen, v.a. zum Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben zur behaupteten Anwesenheit von „FBI-Agenten“ in der Nähe des Tatorts in Heilbronn.

Um diesen wird es auch morgen noch einmal gehen, außerdem hat die Verteidigung Wohlleben weitere Beweisanträge angekündigt. Mehr Programm ist für morgen nicht vorgesehen.