26.04.2017

Gezerre um den Verteidigungs-Sachverständigen

Zu Beginn des Verhandlungstages nahm die Bundesanwaltschaft Stellung zum Antrag der Verteidigung, den Gutachter Prof. Faustmann zu vernehmen. Der Antrag sei abzulehnen, kurz gesagt weil die „methodenkritischen“ Ausführungen Faustmanns keine Zweifel an der Kompetenz des vom Gericht gehörten Sachverständigen Saß und der Belastbarkeit von dessen Gutachten aufwerfen.

Es folgte ein längerer unwürdiger Austausch zwischen den Zschäpe-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm, die eine Abschrift dieser Stellungnahme haben wollten, weil sie – wieder einmal und wieder einmal anscheinend als einzige – nicht mitgekommen waren, und der Bundesanwaltschaft, deren Vertreter Diemer sich zu der Äußerung verstieg, wenn die Bundesanwaltschaft Stellungnahmen verlese, habe die Verteidigung still zuzuhören und nicht zu unterbrechen. Am Ende durften die Verfahrensbeteiligten einmal wieder über vier Stunden warten, bis die Bundesanwaltschaft ihre handschriftlichen Aufzeichnungen getippt, die VerteidigerInnen diese gelesen und hierauf eine Erwiderung erstellt hatten.

Das Gericht entschied heute nicht über den Antrag, sondern beendete die Sitzung gegen 16.45 Uhr. Der Vorsitzende hat allerdings angedeutet, dass das Gericht der Auffassung der Bundesanwaltschaft zuneigt – nicht überraschend, stellt doch das „methodenkritische Gutachten“ Faustmanns, das vorab übersandt wurde, eher eine Ansammlung von kritischen Detailanmerkungen dar, die das Gutachten Saß‘ in der Tat nicht ansatzweise in Frage stellen.

Das Gericht wird seine Entscheidung voraussichtlich morgen zu Beginn der Sitzung fällen.