27.04.2017

Das methodenkritische Gutachten des Sachverständigen Prof. Faustmann

Der ganze Streit der letzten Tage um die Frage, ob der von den AltverteidigerInnen Zschäpes geladene Prof. Faustmann nun als Sachverständiger gehört wird oder nicht, ein Streit, der zu vielen Spekulationen geführt hatte, blieb ein bloßer Sturm im Wasserglas. Der Vorsitzende Richter Götzl sprach zu Beginn der heutigen Verhandlung den Streit nicht einmal an, sondern forderte Prof. Faustmann einfach auf, Platz zu nehmen, belehrte ihn als Sachverständigen und bat ihn, sein Gutachten vorzutragen.

Im Anschluss las dieser zwei Stunden lang sein Gutachten vor, das bereits am Dienstag mit dem Antrag der AltverteidigerInnen an alle Prozessbeteiligten verteilt worden war.

Fragen wurden heute nicht gestellt, stattdessen teilte der Vorsitzende mit, dass Prof Faustmann auf den 16. Mai 2017 geladen würde, um Fragen zu beantworten.

Der teilweise erwartete Showdown der Gutachter entfiel damit. Ohnehin ist kaum zu erwarten, dass Faustmanns Methodenkritik beim Gericht Zweifel am Gutachten von Prof. Saß zu wecken. Natürlich hat dieser einige von Stellen im Gutachten des Sachverständigen Prof. Saß gefunden, die methodisch unklar erscheinen, und natürlich kann auch insgesamt die teilweise pseudowissenschaftliche Erstellung von Prognosegutachten – wie sie in anderen Verfahren auch Prof. Faustmann betreibt – kritisch hinterfragt werden. Aber nach den vor Gericht gängigen Maßstäben erscheint es eher zweifelhaft, dass es Faustmann gelingen wird, die Seriosität des Gutachtens von Prof. Saß zu erschüttern. Der relativ dröge Vortrag vom heutigen Tag hat dies jedenfalls schon einmal nicht geschafft.

Vom inhaltlichen abgesehen, wirkt natürlich nach dem unspektakulären Eintritt in den Verhandlungstag heute das gestrige Schauspiel umso absurder. Natürlich hätte diese Sachverständigenanhörung bereits am gestrigen Verhandlungstag erfolgen können, hätte man tatsächlich die Beschleunigung des Verfahrens im Sinn gehabt.