03.05.2017

Zum Gutachten von Prof. Bauer. Und: Nächste Verhandlung erst am 16.05.2017

Heute wurde der von den Zschäpe-Verteidigern Grasel und Borchert selbst geladene Sachverständige Prof. Bauer aus Freiburg vernommen. Bauer, der sich bisher eher als Autor von populärwissenschaftlicher Literatur zur Psychologie und weniger als Gutachter vor Gericht hervorgetan hatte, hatte Zschäpe insgesamt 14 Stunden in der Haft exploriert und auf dieser Basis ein gut 50-seitiges schriftliches Gutachten erstellt, in dem er zu dem Schluss kommt, Zschäpe sei zu den Tatzeiten wegen einer „schweren dependenten Persönlichkeitsstörung“ nur eingeschränkt schuldfähig gewesen.

Bevor er dieses Gutachten nun vortragen konnte, kam es erst einmal wieder zu den für diesen Prozess so typischen Unterbrechungen: zunächst benötigte Verteidiger Heer dringend eine Kopie des gerade von seinem Verteidiger-Kollegen Grasel gestellten Beweisantrags auf Anhörung Bauers, so dass die Verhandlung für eine Viertelstunde zum Kopieren unterbrochen werden musste. Dann teilte Grasel mit, die Verteidigung wolle das schriftliche Gutachten erst nach der Erstattung einreichen, der Vorsitzende rang aber dem Gutachter selbst die Zustimmung ab, es vorher zu verteilen. Also noch eine Kopierpause, diesmal eine Stunde lang.

Bauer trug danach weitgehend wörtlich sein schriftliches Gutachten vor, nur unterbrochen von kurzen Einschüben, in denen er v.a. die Wissenschaftlichkeit seiner Vorgehensweise betonte.

Dabei wurde schnell deutlich, dass es sich hier nicht um ein objektives, aus der Beobachterperspektive geschriebenes Sachverständigengutachten handelte, sondern um eine aus dem Arzt-Patientin-Verhältnis erwachsene parteiische Stellungnahme, die sich sehr eng an den Angaben Zschäpes und ihrer Verteidiger orientiert. Dies ging sogar so weit, dass Bauer Aspekte betonte, die er dann selbst widerlegte. So beteuerte er etwa, Zschäpe habe in allen Gesprächen niemals versucht, ihr damals junges Alter zur Entschuldigung heranzuziehen – nur um dann später genau einen solchen Versuch sogar wörtlich zu zitieren: „Ich bin damals [als Jugendliche] in einen Strudel hineingekommen, das kann man echt so sagen.“

Bauer glaubt Zschäpe ihre Schilderung des Geschehens im vollen Umfang, meint auch, diese kritisch und wissenschaftlich hinterfragt zu haben – hinterfragt aber tatsächlich selbst klare Lücken und Widersprüchlichkeiten in den Angaben Zschäpes nicht. So gibt er etwa an, Zschäpe habe jede Minute mit Böhnhardt verbringen wollen, das sei ja gerade Ausdruck der dependenten Persönlichkeit – schildert aber wenige Seiten später Zschäpes Schilderungen, wonach sie oft den ganzen Tag außer Haus verbrachte, weil sie nach den ihr angeblich erst später offenbarten Morden nichts mehr mit Böhnhardt und Mundlos zu tun haben wollte. Oder er schildert häufige schwerwiegende Misshandlungen Zschäpes durch Böhnhardt, Faustschläge ins Gesicht und Tritte in den Rücken, die erhebliche Spuren hinterlassen hätten – stellt sich aber nicht die Frage, wieso dies bei den sehr engen Freundinnen aus der Hausgemeinschaft nie aufgefallen ist, nicht einmal als Flüsterthema hinter vorgehaltener Hand – wäre dem so gewesen, hätten diese Zschäpe sehr verbundenen Frauen dies bei Polizei und Gericht sicher mitgeteilt in dem Wissen, dass das für ihre „liebe Freundin Liese“ nur positiv sein könnte.

Diese naive und unbedingte Ausrichtung von Bauers Gutachten auf Zschäpes eigene Schilderung wird durch zahlreiche methodische Leerstellen begünstigt: so hat er seinem Gutachten nur wenige, von den Verteidigern ausgewählte Zeugenaussagen zu Grunde gelegt, und zwar ausschließlich von Personen aus dem Nahbereich Zschäpes, die diese mit ihren Aussagen deutlich in Schutz nehmen wollen. Von der sonstigen Beweisaufnahme hat er erkennbar keinen Schimmer, glaubt Zschäpe daher auch Angaben, die durch die gehörten Beweise klar widerlegt sind, etwa zur Garage in Jena (vgl. den Beitrag vom 26.01.2017 zum entsprechenden Beweisantrag der Nebenklage – der Antrag wurde später zurückgenommen, nachdem die Bundesanwaltschaft darauf hingewiesen hatte, dass die dort unter Beweis gestellten Tatsachen bereits durch andere Polizeizeugen bewiesen waren).

Und so verwundert es nicht, dass Bauer selbst bei der entscheidenden biographischen Skizze der Beziehungen Zschäpes wesentliches weglässt – wahrscheinlich weil er es schlicht nicht weiß: Bauer schildert die Beziehung zu Böhnhardt als die letzte in einer Reihe von Beziehungen Zschäpes, in denen sich ihre dependente Persönlichkeit zeige, und betrachtet das gesamte weitere Tatgeschehen als Ausdruck der Beziehung von Zschäpe und Böhnhardt und Zschäpes Verlustängsten, nachdem Böhnhardt die Beziehung 1996 zunächst beendet hatte. Dabei lässt er insbesondere die Aussage von Blood and Honour-Kader Thomas Starke beiseite, er habe 1996/1997 eine Liebesbeziehung zu Zschäpe gehabt, diese habe „Blood and Honour“ als nicht politisch genug kritisiert und die Beziehung beendet, weil sie nur die beiden Uwes und die Politik im Kopf gehabt habe (vgl. unseren Bericht vom 02.04.2014).

Das Gutachten gipfelt dann in politisch – vorsichtig gesagt – naiven Wiedergaben von Zschäpes Aussagen: so zeigt sich Bauer etwa beeindruckt, dass Zschäpe von sich aus und nicht auf Nachfrage gesagt habe, man habe sich „über den Zustrom von Ausländern aufgeregt, obwohl wir in Jena gar kein Problem damit hatten“ – und fügt dann das weitere Zitat an, „man wusste halt, wie es in den alten Bundesländern ist, und dass man diesen Zustand nicht haben wollte“ – ganz so, als habe es selbstverständlich „damit“, also mit dem „Zustrom von Ausländern“, in den alten Bundesländern „Probleme“ gegeben, die die rassistische Politik der „Kameradschaft Jena“ gerechtfertigt hätten.

Kurzum: auf dieses Gutachten wird das Gericht nichts stützen. Es verwundert nicht, dass auch Rechtsanwälte Heer und Stahl sich bei der Lektüre der schriftlichen Ausführungen sichtbar zu amüsieren schienen.

Das Gericht bat Bauer, am 18.05. erneut zu erscheinen, um Fragen zu beantworten.

Nachdem dann auch der letzte noch offene Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben abgelehnt worden war, teilte der Vorsitzende noch mit, dass die Verhandlungstermine morgen und nächste Woche allesamt abgesetzt werden, weil es kein Programm gibt. Es geht weiter am 16.05. mit der Befragung von Prof. Faustmann (vgl. den Bericht vom 27.04.2017). Für den 17.05. hat die Nebenklage Yozgat angekündigt, ihren Sachverständigen zu den Wahrnehmungen des VS-Mannes Temme am Tatort in Kassel selbst zu laden (vgl. den Bericht vom 05.04.2017), gefolgt dann eben am 18.05. von Bauer. Am 17.05. läuft zudem die neue Frist für Beweisanträge aus (vgl. den Bericht vom 25.04.2017) – ob der Plan des Gerichts, die Beweisaufnahme bald zu schließen, aufgehen wird oder ob noch weitere Anträge kommen, bleibt abzuwarten.