18.07.2018

Wohlleben aus Untersuchungshaft entlassen

Wie das Oberlandesgericht München heute erst auf Nachfrage mitteilte, wurde Ralf Wohlleben gestern Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Generalbundesanwalt hatte dem Entlassungsantrag der Verteidigung Wohlleben beigepflichtet. Dieser hatte angegeben, nach Angaben Wohllebens könne nach seiner Haftentlassung sofort in der Nähe seines – uns zur Zeit unbekannten – Wohnorts eine Arbeitsstelle antreten. Insbesondere, so führte die GBA aus, bestünde nunmehr aus Sicht des Angeklagten die Hoffnung, die Vollstreckung des letzten Drittels seiner Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden – der GBA bezeichnet diese Hoffnung als “jedenfalls im Ansatz nicht völlig abwegig”.

Die Stellungnahme des GBA sowie der Beschluss des OLG gehen nicht von einer Revisionseinlegung des GBA gegen die milde Verurteilung Wohllebens aus. Es ist also davon auszugehen, dass eine solche nicht erfolgt ist.

Damit ist zu befürchten, dass die milde Linie des Urteils gegen Wohlleben ihre Fortsetzung in der Strafvollstreckungsangelegenheit finden wird.