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20.04.2016

Aufkündigung des Aufklärungsversprechens durch die Bundesanwaltschaft

Nachdem zunächst ein Zeuge zu einem Überfall auf eine Postfiliale in Chemnitz vernommen wurde, nahm die Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Nebenklage zum V-Mann „Primus“ Ralf Marschner sowie zu Verbindung zwischen der Neonaziszene und der allgemeinkriminellen Szene in Thüringen Stellung.

Bundesanwalt Diemer verkündete, der Beweisantrag zu Marschner sei insgesamt abzulehnen, weil, selbst wenn alle Beweisbehauptungen als wahr unterstellt würden, diese für die Tat- und Schuldfrage keine Bedeutung hätten. Die Nebenklage stellte hierauf klar, dass diese Stellungnahme eine Aufkündigung des Aufklärungsversprechens an die Opfer der NSU-Verbrechen darstellt.

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