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28.01.2015

Keupstraße: wer war gefährdet?
Und: Angeklagter Schultze: Aussteiger oder „Umsteiger“?

Drei Mitglieder einer Familie schilderten ihr Erleben des Anschlages in der Keupstraße. Die Mutter hatte sich in weniger als 30 Metern Luftlinie zur Bombe aufgehalten und im Wesentlichen den Schrecken und die Erschütterung erlebt. Körperlich hatte sie Probleme mit den Ohren erlitten. Sie schilderte, dass laute Geräusche, etwa Silvesterraketen, sie in die Situation der Bombenexplosion zurückversetzen und wieder Ängste auslösen. Noch heute könne sie gerade mal zwei Nächte die Woche richtig schlafen, ansonsten leide sie unter Schlafstörungen und Ängsten.

Der Sohn sorgte zunächst für Irritationen und – vor allem bei einem Teil der anwesenden JournalistInnen – für Empörung, weil er schilderte, er habe sich im Moment der Explosion im Auto in der schräg zur Keupstraße verlaufenden Schanzenstraße befunden. Der Vorsitzende Richter Götzl hielt ihm relativ scharf vor, sein Rechtsanwalt habe im Antrag auf Zulassung der Nebenklage angegeben, er sei im Wirkungsbereich der Bombe in der Keupstraße gewesen. Erst Weiterlesen