Plädoyers zu den Morden in Rostock und Nürnberg
Das erste Plädoyer des Tages konnte leider erst mit einer Stunde Verspätung beginnen. Vorher beanstandete zunächst die Verteidigung Wohlleben das Verhalten des Vorsitzenden Richters bei den vorhergehenden Plädoyers: Rechtsanwälte Schön und Reinecke hätten in ihrem Plädoyer auch Ausführungen zur Strafzumessung bei den Angeklagten gemacht und Anträge zur Strafhöhe gestellt, das sei unzulässig und der Vorsitzende habe einschreiten müssen. Die Bundesanwaltschaft bat um eine Unterbrechung von etwa 4 Stunden, um ausführlich Stellung nehmen zu können. Das führte bei Rechtsanwalt Heer zu einem peinlichen Gefühlsausbruch: das sei eine eklatante Parteinahme für die Bundesanwaltschaft, so viel Zeit würde die Verteidigung nie bekommen, normalerweise würde er dafür das Gericht ablehnen usw.– wohlgemerkt alles, bevor das Gericht über den Unterbrechungsantrag überhaupt entschieden hatten. Weiterlesen