16.-18.07.2013

Zu den Aussagen des Angeklagten Gerlach

Entgegen der ursprünglichen Planung wurden in der Woche des 16.-18.7. nur zwei Zeugen vernommen. Ein BKA-Beamter, der den Angeklagten Gerlach im Ermittlungsverfahren mehrfach vernommen hatte, sagte an allen drei Tagen aus. Aus seiner Zeugenaussage ergab sich erneut, dass Gerlach sein Wissen nur nach und nach und im Verlaufe mehrerer Vernehmungen preisgab.

An mehreren Stellen hat Gerlach dem Zeugen geschildert, dass Beate Zschäpe gegenüber Böhnhardt und Mundlos eine gleichberechtigte Rolle innehatte, vor allem die Finanzen der Gruppe im Griff hatte. Klar wurde auch an mehreren Stellen, dass Mundlos und Böhnhardt mehrfach Details zu Straftaten “ausgeplaudert” hatten – so habe etwa Mundlos Gerlach stolz eine pumpgun gezeigt, die er gekauft hatte. Solche Details sind für eine Verurteilung Zschäpes wegen Mittäterschaft natürlich wichtig. Außerdem belegen sie das Wissen der Unterstützer des NSU über dessen Straftaten.

Der Beamte betonte, dass die Aussagen Gerlachs die Ermittlungen erheblich weitergebracht hätten – eine Angabe, die Gerlach zu Gute kommen wird, wenn es um eine Strafmilderung nach der Kronzeugenregelung geht. Aus der Zeugenaussage ergeben sich aber auch erhebliche Zweifel daran, ob Gerlachs eigene Rolle sich wirklich nur auf die Handlungen beschränkt, die er zugegeben hat. So hatte der Beamte zum Beispiel erhebliche Zweifel daran, dass Gerlach wirklich, wie behauptet, nur zweimal in der Wohnung des NSU in Zwickau war. Und auch die Aussage dieses Zeugen bestätigte erneut, dass Gerlach mehr über die Taten des NSU gewusst haben muss, als er selbst angibt.

Der Zeuge wurde auch von der Verteidigung, v.a. den Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben, ausführlich befragt. Deren Fragen bezogen sich v.a. auf Aspekte, bei denen sie der Meinung waren, der Beamte hätte zu den Angaben Gerlachs konkrete Nachfragen stellen müssen. Ein gewisses Desinteresse des Beamten, eine tiefgreifende Aufklärung zu betreiben, ließ sich auch in der Tat erkennen – Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben Gerlachs, die Zschäpe und Wohlleben belasten, unwahr sind, ergaben sich aus der Befragung aber keine.

Am 17. und 18.7. sagte zudem der Brandursachenermittler der Kriminalpolizei Zwickau weiter zu den Auswirkungen des Brandes in der Wohnung in der Frühlingsstraße aus und machte diese anhand vieler Fotografien des zerstörten Hauses deutlich. Die Vernehmung dieses Beamten ist noch nicht beendet, bei seinem nächsten Auftritt wird es v.a. auch um die im Brandschutt gefundenen Gegenstände (u.a. diverse Waffen und die Handschellen der ermordeten Polizistin Kiesewetter) gehen.

Ein weiterer Polizeibeamter aus Nürnberg, der ursprünglich für den 16.7. geladen wurde, soll nun voraussichtlich am 1.8. aussagen.

Am Rande gab es Auseinandersetzungen um den Zuschnitt des Prozesses: Die Nebenklage der Familie Yozgat stellte den Antrag, dass die Zeuginnen und Zeugen in Zukunft wieder in der Reihenfolge der Taten, zu denen sie aussagen sollen, geladen werden – in letzter Zeit waren mitunter mehrere Mordtaten innerhalb einer Woche thematisiert worden, dazu Zeuginnen und Zeugen zu den Aussagen der Angeklagten und zum Brand in der Frühlingsstraße. Der Vorsitzende reagierte relativ ungehalten und verwies darauf, er müsse eben auch den Urlaub von ZeugInnen und NebenklägerInnen berücksichtigen.

Die Nebenklage Yozgat gab außerdem eine Stellungnahme zu der Ankündigung der Generalbundesanwaltschaft ab, man werde alle Fragen, die sich nicht direkt auf die angeklagten Taten beziehen, beanstanden. Rechtsanwältin Dierbach machte deutlich, dass sie auch weiter solche Fragen stellen werde, da etwa die Aufklärung rassistischer Ermittlungsmethoden zur Aufklärung des Komplexes NSU dazugehöre. Die Bundesanwaltschaft setzte übrigens ihre Ankündigung im Rahmen der Zeugenbefragung durch die Verteidigung Wohlleben schon um und beanstandete eine ganze Reihe von Fragen, die durchaus mit der Sache zu tun hatten – der Vorsitzende hielt alle diese Fragen für zulässig und ließ sie zu.