10./11.07.2013

Zu den Mordfällen Şimşek, Özüdoğru und Kiliç

Zum Auftakt der Verhandlung am 10. Juli wurden Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung bis Ende 2014 mitgeteilt. Das Gericht geht also offensichtlich von einer deutlich längeren Verhandlungsdauer aus als ursprünglich, als es nur Termine bis Anfang 2014 festgelegt hatte.

Die beiden Verhandlungstage waren geprägt von der Beweisaufnahme zu den Morden an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und Habil Kiliç, insbesondere auch zur Auffindesituation der Ermordeten.

Polizeizeugen schilderten, dass Şimşek von zahlreichen Schüssen aus zwei Waffen getroffen wurde. Zwei Zeugen waren an dem Lieferwagen des ermordeten Enver Simsek vorbeigefahren, hatten „metallene Geräusche“ gehört und zwei junge Männer in Fahrradbekleidung weglaufen sehen. Sie waren allerdings nicht mehr in der Lage, das Geschehen präzise zu schildern.

Auch im Mordfall Habil Kiliç gab es frühzeitig Hinweise auf zwei junge, männliche Fahrradfahrer im Kurierfahrerlook, die zunächst zum Tatort hin und kurz darauf von dort wegfuhren. Die Ermordung wurde als „professionell“ geschildert, da zunächst ein Kopfschuss auf den hinter dem Tresen stehenden Habil Kilic erfolgte und sodann ein weiterer Kopfschuss auf den am Boden Liegenden abgegeben wurde, um sicherzustellen, dass er getötet wird.

Ein Ermittlungsführer der Polizei legte besonders viel Wert darauf, darzustellen, dass die Polizei in alle Richtungen ermittelt habe. Er stellte aber auch fest, man habe sich einfach nicht vorstellen können, dass es sich bei den beiden Fahrradfahrern um die Täter handelte.

Die Vernehmungen der Polizeizeugen waren durch eine Auseinandersetzung der Nebenklage mit Bundesanwaltschaft und Gericht geprägt. Insbesondere die Bundesanwaltschaft war sehr bemüht, alle Fragen zu den fehlerhaften polizeilichen Ermittlungen zu beanstanden. Einige NebenklägerInnen gaben daher eine Erklärung ab und betonten, dass die Frage geklärt werden muss, ob die Polizei an ihren Verdächtigungen gegen die Ermordeten und ihre Familien festhält oder nicht, und wenn nicht, warum nicht. Fragen in diese Richtung müssten grundsätzlich zugelassen sein.
Bundesanwalt Diemer stellte dagegen fest, es würden weiterhin alle Fragen beanstandet, die sich nicht konkret auf die Tat-und Schuldfrage hinsichtlich der Angeklagten beziehen.

Besonders schwierig gestaltete sich die Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç, die sich zum Tatzeitpunkt in der Türkei befunden hatte. Diese war in der besonderen Situation ihrer Vernehmung teilweise wieder nicht bereit, ihre damalige und heutige Lebenssituation zu schildern. Sie verwies auf die Schreiben, die ihr Rechtsanwalt und Nebenklägervertreter an verschiedene Behörden geschickt habe. Die Vernehmung wurde allerdings bereits ungewöhnlich unsensibel eingeleitet – der Vorsitzende Richter Götzl bat die Zeugin um Angabe ihres Wohnortes und war erst auf ihren Widerspruch bereit, sich mit der nichtöffentlichen Vorlage ihres Personalausweises zufrieden zu geben. Es wäre schon zu erwarten gewesen, dass der Vorsitzende Richter sich im Vorfeld mit möglichen Ängsten der Angehörigen der Ermordeten auseinandersetzt und darauf Rücksicht nimmt. Auch ein Dolmetscher wurde erst hinzugezogen, als die Zeugin darauf hinwies, dass sie nicht mehr kann. Die Vernehmung der Witwe Kilic endete aufgrund dieser Schwierigkeiten äußerst unbefriedigend.

Die Schwiegermutter des ermordeten Habil Kiliç schilderte die Auswirkungen des Mordes auf die Familie. Unter anderem wurde ihrer Enkelin von Seiten der Schule ein Schulwechsel nahegelegt mit der Behauptung, es bestünde die Gefahr von Anschlägen auf die Schule. Nur mit viel Mühe konnte erreicht werden, dass ihre Enkelin auf der Schule bleiben durfte. Weiter schilderte sie, sie sei direkt nach der Mitteilung über den Anschlag auf ihren Schwiegersohn von der Polizei intensiv verhört worden, obwohl sie dies nicht wollte.

Mangelnde Sensibilität des Vorsitzenden wurde auch zuvor bei der Durchsicht von Tatortbildern mit einem Polizeizeugen deutlich. Ohne dass es wirklich prozessual notwendig gewesen wäre, wurden Bilder des entkleideten toten Herrn Kiliç an die Wand des Gerichtssaals projiziert. Ein sensibler, würdevoller Umgang mit den Tatopfern sieht anders aus.

Am 10.07.2013 wurde – wie erwartet – der Antrag der Verteidigung Eminger, diesen teilweise von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung zu befreien, abgelehnt.

Die Verteidigung Gerlach sowie die Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Kuhn und Hoffmann geben entgegengesetzte Erklärungen zu der Beweisaufnahme zu den verschiedenen Aussagen der Angeklagten Gerlach ab. Die Verteidigung Gerlach war der Auffassung, Gerlach habe von Anfang an glaubwürdig, offen und rückhaltlos kooperiert und damit nicht nur die Voraussetzungen zur strafmildernden Anwendung der Kronzeugenregelung erfüllt. Auch habe er niemals damit gerechnet, dass mit den von ihm übergebenen Dokumenten Missbrauch betrieben oder gar Straftaten begangen werden könnten. Dagegen stellten die Nebenklägervertreter klar, dass sich aus den Zeugenaussagen ergibt, dass Gerlach bei der Übergabe der Waffe damit gerechnet hatte, das diese für politisch motivierte Straftaten verwendet wird. Weiter ist deutlich geworden, dass Gerlach bei der Übergabe des Reisepasses in 2011 davon ausging, dass dieser für weitere Straftaten benutzt werden sollte.

Nicht in der Hauptverhandlung thematisiert, aber für die Nebenklage natürlich dennoch interessant waren die Meldungen über diverse Hausdurchsuchungen beim Netzwerk gewalttätiger Neonazis “Freies Netz Süd” – u.a. soll auch die Wohnung durchsucht worden sein, in der der Angeklagte André Eminger während der Prozesstage wohnt.