16.12.2014

Lügen und Verharmlosen, Teil XII – weitere Vernehmung von Michael Probst

Heute wurde die Vernehmung von Michael Probst, Ex-Ehemann des ehemaligen „Blood & Honour“-Sachsen-Mitglieds Antje Probst, fortgesetzt. Er hatte bei seiner letzten Vernehmung gesagt, er wolle Fragen zu seiner Ex-Frau nicht beantworten, um sie nicht zu belasten – „könnte ja sein, dass sie damit was zu tun hatte“ (s. den Bericht vom 03.12.2014). Heute erschien er mit einem Zeugenbeistand – und beantwortete Fragen zu seiner Frau, versuchte dabei aber, ihre Rolle kleinzureden. Sie habe eine „weibliche Rolle“ gespielt, sei aus „romantischer Verklärtheit“ bei „B&H“ gewesen und habe da wenig zu sagen gehabt. Dass das in Meldungen des V-Mannes Szczepanski ganz anders klang, dass danach Antje Probst die „B&H“-Szene in Richtung Anschläge pushen wollte, wurde Probst vorgehalten – er blieb bei seinen verharmlosenden Behauptungen. Auf Vorhalt musste er diese Aussage allerdings wieder relativieren, gab an, dass seine Ex mindestens einmal Spendengelder weitergeleitet hatte, dass sie ihm gegenüber bei Interna von „B&H“ sehr verschwiegen gewesen sei, dass sie in der Gruppe konspirativ gehandelt habe.

Ansonsten behauptete Probst zwar, er habe die Ansichten von „B&H“ und anderen Organisationen nicht geteilt, bemühte sich aber auch insoweit um Verharmlosung: Ziel von „B&H“ sei „Patriotismus, vielleicht so etwas wie ein verstärkter Nationalstolz“ gewesen, die Chemnitzer „88er“ seien halt eine „Jugendbewegung“ gewesen, die „Zusammengehörigkeit in einer Stadt“ ausdrücken wollten. Aber auch hierbei musste er später zurückrudern: ein maßgeblicher Grund, weshalb er nicht Mitglied von B&H geworden sei, sei seine Überwachung durch die Polizei gewesen. Im Übrigen konnte er einige Details zur Herstellung des B&H-Magazins „White Supremacy“ und ähnlichem nennen, er hatte also offensichtlich einen guten Überblick, auch wenn er konkrete Namen zumeist „nicht mehr erinnern“ konnte. Auf wiederholte Nachfrage schloss er nicht einmal aus, bei einem „B&H“-Treffen anwesend gewesen zu sein, bei dem die Abtrennung der sächsischen Gruppe aus dem Bundesverbund und die organisatorische Neuausrichtung beschlossen wurden.

Insgesamt dürfte auch dieser Zeuge geradewegs auf ein Strafverfahren wegen Falschaussage zusteuern. So leugnete er sogar, den Angeklagten André Eminger gekannt zu haben – und das, obwohl seine Ex-Frau bei der Polizei noch von konkreten Geschäftsbeziehungen Emingers zu Probst berichtet hatte und obwohl seine Telefonnummer im Handy-Speicher von Eminger gefunden wurde. Jedenfalls ist die Aussage des Zeugen nicht geeignet, die Angaben des V-Mannes Szczepanski zu den Unterstützungshandlungen von „B&H“ Sachsen und seiner Exfrau in Frage zu stellen. Nach seiner Zeugenaussage hätte er jedenfalls keine Kenntnis von solchen Unterstützungshandlungen haben können. Dass Szczepanski ihn als „B&H“-Mitglied bezeichnet, kann auch an seiner hervorgehobenen Position als Musikproduzent, Ladenbetreiber, Bandmitglied, Ehemann von Antje Probst und engem Freund von Jan Werner gelegen haben. Dass diese Umstände eine besondere Nähe zu der Organisation hergestellt haben, konnte selbst dieser Zeuge nicht bestreiten.

Ansonsten sagte kurz ein Richter am Bundesgerichtshof aus zu der „Waffenvorlage“ mit dem Angeklagten Carsten Schultze anlässlich der Eröffnung des Haftbefehls gegen Schultze.