17.12.2014

Zum wohl ersten Bombenanschlag des NSU in Nürnberg – und zu theoretischen Grundlagen für das Vorgehen des NSU.

Heute sagte ein Kriminalbeamter des LKA Bayern zu einem Sprengstoffanschlag in Nürnberg im Juni 1999 aus. Dort hatte der türkeistämmige Betreiber einer Gaststätte beim Saubermachen eine Taschenlampe gefunden, die in seinen Händen explodiert war. In der Lampe befand sich ein mit Schwarzpulver gefülltes Metallrohr, das eingesägt worden war, um bei der Explosion zu zersplittern und so besonders schwere Verletzungen zu verursachen – dass solche schweren Verletzungen nicht eintraten, dürfte nur der Tatsache geschuldet sein, dass bei der Explosion die Verschlussstopfen abgesprengt wurden.

Die Polizei hatte sich auch bei diesem Anschlag von der ersten Meldung an darauf festgelegt, ein politischer Hintergrund sei nicht erkennbar. Der Beamte berichtete heute zwar, der Staatsschutz sei eingeschaltet worden, er konnte aber keinerlei Informationen dazu mitteilen, welche Ermittlungen dieser denn angestellt habe. Zudem wurde die Tat als fahrlässige Körperverletzung eingestuft – wie man fahrlässig eine Bombe in eine Taschenlampenattrappe einbaut und diese dann fahrlässig in einer Gaststätte hinterlässt, wurde heute nicht aufgeklärt. Erst auf Grund der Aussage des Angeklagten Carsten Schultze in der Hauptverhandlung wurde die Tat nunmehr dem NSU zugeordnet. Dies stärkt natürlich auch die sonstigen, die Angeklagten belastenden Angaben Schultzes zur Unterstützung des NSU, zur Besorgung von Waffen für diesen, zu politischen Diskussionen um Gewalt im „Thüringer Heimatschutz“ (THS) usw.

Danach wurden Asservate aus der Garage in Jena verlesen, in denen 1998 auch die ersten Rohrbomben gefunden wurden. Am wichtigsten war dabei die Zeitschrift „Sonnenbanner“, die von dem V-Mann Michael See herausgegeben wurde. Dieser stand in Kontakt zum THS. Vor allem ein ideologisch nationalsozialistisch motivierter Artikel im “Sonnenbanner” zu den Themen Zellenprinzip, Agieren im Untergrund, konspirativem Verhalten und elitärem Selbstverständnis ist bemerkenswert, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Jenaer Abteilung des THS, zu der auch Beate Zschäpe, Ralph Wohlleben, Holger Gerlach und Carsten Schultze gehörten, diese gelesen und diskutiert haben dürfte.

So nimmt auch der Artikel selbst Bezug auf die Anleitung für Untergrundkampf eines „Major von Dach“, von dem auch Tino Brandt mehrere Exemplare zugeschickt bekommen hat. Das Thema Zellenbildung taucht auch in zahlreichen anderen Broschüren auf, die in der Garage gefunden wurden. Das Auftreten des Trios, soweit dies bisher in der Beweisaufnahme aufgeklärt wurde, entsprach genau den Vorgaben des Artikels. Insbesondere Beate Zschäpe hat die in dem Artikel beschriebene Aufgabe der Tarnung nach außen, des Vorspiegelns von Normalität gehabt und ausgefüllt. Unklar ist allerdings bislang, von wann das Heft genau stammt, wie lange es also in der Jenaer Gruppe diskutiert wurde. Dies könnte der Herausgeber Michael See angeben, seine Vernehmung wurde von der Nebenklage bereits beantragt.
Weiter wurden die erste Ausgabe des Nazimagazins „Der Weiße Wolf“ und einige andere Schriftstücke in Augenschein genommen und verlesen. „Der Weiße Wolf“ ist deshalb besonders interessant, weil die Herausgeber Kontakte zur Jenaer Szene hatten und später eine „Spende“ des NSU an die Zeitschrift geschickt wurde, für die sich das Blatt mit den Worten „Es hat Früchte getragen“ beim NSU bedankte. Auch die Zeichnung eines Skeletts in Wehrmachtsuniform, die später bei dem „Pogromly“-Spiel verwendet wurde, und andere Skizzen wurden angesehen.

Im Anschluss verkündete der Senat einige Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt wurden. Wir werden diese Entscheidungen in den nächsten Tagen noch gesondert kommentieren. Die Ablehnungen erfolgten offensichtlich, um vor der Weihnachtspause das Signal auszusenden, dass der Senat eine von Generalbundesanwaltschaft, Verteidigung und einigen MedienvertreterInnen behauptete „Ausweitung der Beweisaufnahme durch die Nebenklage“ nicht zulassen wird.

Die Hauptverhandlung morgen wurde abgesetzt, weil die Polizeibeamtin, die morgen aussagen sollte, weiterhin erkrankt ist.