Zum Antrag der Verteidigung Zschäpe und einem weiteren Zeugen mit Erinnerungsproblemen
Heute sagte zunächst ein weiterer Betroffener des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße aus. Er war Kunde in dem Friseursalon, vor dem die Bombe explodierte. Er selbst blieb wie durch ein Wunder unverletzt, seine Freundin, die ihn begleitete, erlitt Schnittwunden, Verbrennungen und Verletzungen am Trommelfell und litt auch erheblich an psychischen Folgen: „In den Tagen danach ist sie schon zusammengezuckt, wenn nur das Telefon klingelte.“ Diese Zeugin ist für einen späteren Zeitpunkt geladen.
Es folgten Stellungnahmen zum Antrag der Verteidigung aus der letzten Woche, der Mandantin von Rechtsanwalt Hoffmann die Nebenklagebefugnis zu entziehen. Die Generalbundesanwaltschaft meinte, sie sei zwar nicht Geschädigte eines versuchten Mordes, aber jedenfalls einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und daher weiterhin nebenklageberechtigt. Rechtsanwalt Hoffmann machte noch einmal deutlich, dass der Antrag rechtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg haben kann, was den Eindruck erweckt, dass er vor allem der Stimmungsmache dient. Seine Stellungnahme schloss wie folgt: Weiterlesen