20.10.2015

Videos aus der Frühlingsstraße, ein Hinweis auf eine weitere Unterstützerin, und wohl weitere Aufklärungsverweigerung durch das Gericht.

Heute beschäftigte sich das Gericht mit Videos von den Überwachungskameras aus der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau. Die Drei hatten Kameras auf alle Zugänge zum Grundstück und die Wohnungstür ausgerichtet und die Aufnahmen aufgezeichnet. Diese Videos wurden heute abgespielt. Sie zeigen neben dem unauffällig-spießigen Alltag des Trios (Müll rausbringen, Wäsche aufhängen) u.a. auch zwei Besuche von Susann Eminger, der Ehefrau von André Eminger, mit ihren Kindern, und von Matthias Dienelt, der die Wohnung in Zwickau angemietet hatte. Gegen beide laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung des NSU.

Außerdem wurde ein DNA-Gutachten zur Identifizierung der Leiche von Uwe Böhnhardt verlesen. U.a. war dafür auch ein im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefundener rosa Kinderschuh untersucht und eine bisher unbekannte weibliche DNA gefunden. Zusammen mit der Aussage einer Zeugin, dass bei der Abholung des Wohnmobils eine weitere Frau mit ihrer Tochter dabei war, spricht dies für die Existenz von mindestens einer weiteren, bisher unbekannten Unterstützerin.

Schließlich verlas das Gericht die Aussage des V-Manns „Tarif“, Michael See, bei der Generalbundesanwaltschaft. Dies geschah im sog. Freibeweisverfahren – die Verlesung diente also nicht der Beweisaufnahme zu dem, was See ausgesagt hat, sondern soll die Entscheidung über den Beweisantrag der Nebenklage, See als Zeugen zu laden, vorbereiten. Der Senat will also anscheinend auch diesen Antrag ablehnen – auch dies eine klare Absage an eine ernstbenommene Aufklärung: Immerhin hat See ausgesagt, er sei von André Kapke gefragt worden, ob er Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aufnehmen bzw. verstecken könne. Dies habe er seinem V-Mann-Führer auch unmittelbar mitgeteilt. Anstatt dass die Behörden die Chance genutzt hätten, die drei festnehmen zu lassen, habe man ihn angewiesen, Brandt abzusagen.
Aus den Reihen der Nebenklage wurde eine weitere Stellungnahme zu dem Beweisantrag angekündigt.