Ermittlungen zu „Meral Keskin“
Heute hörte das Gericht zunächst kurz einen weiteren Polizeibeamten zu den Ausspähnotizen, die in der NSU-Wohnung gefunden wurden.
Danach sagte ein BKA-Beamter aus, der zur angeblichen Nebenklägerin „Meral Keskin“ ermittelt hatte. Seine recht umfangreichen Nachforschungen bestätigten, dass die Frau wohl nicht existiert. Der Nebenklägervertreter der „Meral Keskin“, Rechtsanwalt Ralph Willms, hatte ja über seinen eigenen Rechtsanwalt erklären lassen, er sei insoweit von einem anderen Nebenkläger getäuscht worden. Sein Rechtsanwalt gab nun an, Willms sei „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage zu einer Zeugenvernehmung.
In einer kurzen Erklärung zur Zeugenaussage stellte Rechtsanwalt Scharmer, Vertreter der Nebenklägerin Gamze Kubaşık, noch einmal klar, was auch für die anderen NebenklägerInnen und ihre VertreterInnen gelten wird: das Fehlverhalten von Rechtsanwalt Willms und ggf. weiteren Personen kann und darf keinen Einfluss haben darauf, dass die anderen NebenklägerInnen ihre Rechte in diesem Verfahren selbstbewusst wahrnehmen und auf eine Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen drängen.
Es folgten weitere Beschlüsse, mit denen Beweisanträge abgelehnt wurden, u.a. zu einer Zeugin des Mordes an Enver Şimşek sowie zum Mord an Halit Yozgat, der Rolle des VS-Mitarbeiters Temme usw.