15.12.2015

Angaben eines Unterstützers und Fragen an die Angeklagte Zschäpe

Zunächst wurde ein ehemaliger Gesinnungsfreund der Jenaer Kameradschaft zum Abtauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt befragt. Dieser hatte zusammen mit der ehemaligen Freundin von Wohlleben versucht, diesen aus Erfurt abzuholen, aus der Wohnung von Zschäpe Kleidung geholt und war dann mit Böhnhardts Auto herumgefahren, um die Polizei zu verwirren. Der genaue Ablauf der Aktion wurde auch durch diese Befragung nicht deutlich, weil auch dieser Zeuge offensichtlich bemüht war, möglichst wenig preiszugeben. Immerhin wurde erneut deutlich, dass die Gruppe damals davon ausging, dass auch Wohlleben von den geplanten Festnahmen betroffen sein würde, und dieser daher in die Flucht einbezogen war. Ob Wohlleben selbst ursprünglich auch abtauchen wollte, bleibt allerdings weiterhin unklar. Der Zeuge widersprach der Darstellung in der Erklärung Zschäpes, sie habe sich in der Wohnung seiner Eltern mit Böhnhardt und Mundlos getroffen und dort erfahren, was in der Garage alles gelagert war.

Nach der Mittagspause stellte der Vorsitzende seine Fragen an Beate Zschäpe, nachdem RA Grasel erneut für diese erklärt hatte, sie werde sich nicht direkt, sondern nur schriftlich über ihn oder RA Borchert einlassen.

Die meisten der Fragen beziehen sich auf Angaben in der schriftlichen Erklärung Zschäpes, gefragt wurde aber auch nach Alkohol- und Drogenkonsum und Krankheiten. Insbesondere fragte der Vorsitzende nach Einstellung und politischer Motivation von Mundlos und Böhnhardt, nach Freunden, politischen Bekannten und späteren Unterstützern. Ein weiterer Schwerpunkt war die angebliche Auseinandersetzung Zschäpes mit Böhnhardt und Mundlos, nachdem diese ihr immer wieder Morde und Anschläge gestanden haben sollen, sowie ihre Reaktion hierauf. Besonderes Interesse zeigte Götzl aber auch an den Auswanderungsplänen nach Südafrika und der Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Eisenecker, der auf die Schilderung des Überfalls auf den Edekamarkt Ende 1998 und die vorherigen Aktionen acht bis zehn Jahre Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt habe.

Insgesamt beschränkte sich der Vorsitzende auf relativ wenige Fragen, die sich aus der Erklärung aufdrängen. Es wird deutlich, dass er kein langandauerndes schriftliches Befragespielchen durchführen will. Die anderen Prozessbeteiligten gaben nur wenige Fragen „zu Protokoll“ Zschäpes – wohl auch, weil RA Grasel ja ausdrücklich erklärt hatte, dass ausschließlich Fragen des Gerichts und der Verteidiger der Mitangeklagten beantwortet werden sollen. Viele NebenklagevertreterInnen erklärten, sie wollten Fragen stellen, aber erst einmal die Antworten auf die Fragen des Gerichts abwarten.

Nach Angaben Grasels sollen die heute gestellten Fragen erst im Januar beantwortet werden.