Mal wieder keine Erinnerung und: Stellungnahme der Verteidigung Zschäpe zu Fragen der Nebenklage angekündigt
Heute wurde zunächst die Vernehmung des Zeugen fortgesetzt, der Anfang der 2000er als Herausgeber eines Nazi-Fanzines vom NSU einen Brief mit einer Geldspende erhalten hatte (zu seiner ersten Vernehmung vgl. den Bericht vom 26.07.2016). Seine weitere Befragung ergab allerdings wenig Neues, der Zeuge gab weiter vor, sich an nichts mehr zu erinnern, insbesondere nicht an ideologische Inhalte seines Heftes, die den NSU zu dieser Spende veranlasst hat.
Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Reinicke stellte einen Beweisantrag zu dem Benzinkanister, mit dessen Inhalt Zschäpe das Haus in der Frühlingsstraße angezündet hatte. Mit dem Antrag sollen erneut die Angaben von Beate Zschäpe widerlegt werden, diesmal die Behauptung, das Benzin sei eigentlich für einen Außenbordmotor gedacht gewesen. Im Gegenteil deutet insbesondere der Fund eines Einfüllstutzens unter dem von Zschäpe gefundenen Bett darauf hin, dass Zschäpe das Benzin bewusst im Hinblick auf eine mögliche Brandstiftung in der Wohnung gelagert hatte.
Schließlich verkündete das Gericht einen Beschluss zu den beanstandeten Fragen der Nebenklage an die Angeklagte Zschäpe – ein Teil der Fragen wurde für zulässig, ein größerer Teil für unzulässig erklärt. Rechtsanwalt Grasel teilte mit, dass er zu den Fragen morgen „eine Stellungnahme verlesen“ werde – ob bzw. welche Fragen von Nebenklage und dem Sachverständigen beantwortet werden, ließ er ausdrücklich offen.