27.10.2016

Ein weiterer verschwendeter Verhandlungstag

Erster Zeuge heute war ein Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs, der erneut berichtete, dass auf dem Grundstück an der Endhaltestelle Jena-Winzerla kein Holzhäuschen stand. Seine Aussage ist aber wohl irrelevant, nachdem der Geschädigte des Angriffs an der Haltestelle ja nunmehr berichtet hat, dass das Holzhäuschen in einer Kleingartenanlage in der Nähe gestanden habe, in die er sich von der Haltestelle aus geflüchtet habe (vgl. den Bericht von gestern). Die Verteidigung Wohlleben versuchte dennoch, den Eindruck zu vermitteln, als sei nichts geschehen – so wollten sie unter anderem vom Zeugen wissen, wer denn damals vor 16-18 Jahren die Fahrer der S-Bahn-Linien gewesen seien, die die Haltestelle anfuhren.
Der Geschädigte und sein damaliger Begleiter, dem es gelang, zu fliehen und die Polizei anzurufen, sind für die Woche des 7.11. geladen.

Danach wurde der Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Langer als Zeuge vernommen – er hatte zweimal Zeitungsartikel eingereicht, um den Ermittlungsbehörden auf die Sprünge zu helfen, zu einer möglichen weiteren Schussabgabe durch Böhnhardt und Mundlos (vgl. den Bericht vom 01.09.2016) sowie eben zu der Tat an der Haltestelle. Diese Artikel wurden gestern und heute verlesen, Rechtsanwalt Langer bestätigte, dass es sich hierbei um originalgetreue Kopien bzw. Fotografien der Artikel handelte.

Sodann lehnte das Gericht einen weiteren Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben, gerichtet auf Ladung einer Schweizer Polizisten, ab, nachdem es zuvor den Ermittlungsbericht der Polizistin verlesen hatte. Auch mit diesem Antrag hatte die Verteidigung die Lieferkette der Mordwaffe Ceska in Frage stellen wollen. Es ergab sich indes schon aus dem Bericht der Beamtin, dass sie insoweit nichts Relevantes zu berichten gehabt hätte.

Die Verteidigung Wohlleben nahm dies zum Anlass, erneut die Richter wegen angeblicher Befangenheit abzulehnen – inzwischen scheint es zur Tradition im NSU-Verfahren zu werden, dass die Verteidigung Wohlleben auf jeden abgelehnten Beweisantrag mit einem Befangenheitsgesuch antwortet. Immerhin ist inzwischen auch das Gericht so routiniert, dass die Ablehnung dieser unbegründeten Gesuche in der Regel bis zum nächsten regulären Verhandlungstag erfolgt.

Die Verhandlung ist jetzt erneut um eine Woche unterbrochen, weiter geht es am Dienstag, 08.11.2016.