26.06.2013

Beweisaufnahme ohne jede Struktur

Am heutigen 16. Verhandlungstag wurden Zeugen zur Wohnung des NSU in der Zwickauer Frühlingsstraße vernommen. Dort hatten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt ab 2008 unter falschen Namen gewohnt; nach dem Tod der beiden Männer wurde die Wohnung – mutmaßlich von Zschäpe – angezündet. Vernommen wurden heute der Hausverwalter und zwei Handwerker, die in dem Haus gearbeitet hatten und zum Zeitpunkt des Brandes nur zufällig nicht im Haus waren.

Deutlich wurde, dass der Zeitplan des Vorsitzenden für Zeugenvernehmungen nicht aufgehen wird. So waren heute vier Zeugen in Abständen von jeweils 30 Minuten geladen, tatsächlich war nach über sechs Stunden Verhandlungsdauer noch nicht einmal die Vernehmung des dritten Zeugen beendet. Diese Verzögerung wird auch nicht etwa durch die NebenklägervertreterInnen verursacht – die haben zwar auch einige Fragen gestellt, die meiste Zeit verging aber mit Befragungen durch den Vorsitzenden.

Hinzu kommt, dass bisher keine Struktur in der Beweisaufnahme erkennbar ist. Diese Woche etwa ging es zunächst um den Mordfall Özüdoğru (Nürnberg), dann um den Brand in der Frühlingsstraße (Zwickau), beide Komplexe wurden aber nur bruchstückhaft behandelt. Der Brandermittler der Zwickauer Polizei wird in einigen Wochen weiter aussagen, wann die anderen Zeugen zur Frühlingsstraße erneut geladen werden, ist unklar. Auch wann es mit dem Mordfall Özüdoğru weitergeht, ist nicht klar. Nächste Woche wird jedenfalls keiner dieser beiden Komplexe behandelt, sondern es werden die Polizeibeamten vernommen, die die Angeklagten im Ermittlungsverfahren befragt hatten. Die NSU-Propagandavideos zeigte Götzl ohne vorherige Ankündigung, quasi als „Pausenfüller“.

Götzl, der als Vorsitzender Richter die Planung der Beweisaufnahme nach eigenem Ermessen bestimmen kann, macht damit überdeutlich, dass er wenig Interesse an einer zusammenhängenden Beweisaufnahme hat. Er arbeitet die in der Anklageschrift angegebenen Beweismittel irgendwie ab und meint anscheinend, dass dies für eine Verurteilung nach Anklage ausreichen wird. Die Verteidigung wird hiergegen keine Einwände haben – insbesondere die Verteidigung Zschäpe hofft ja darauf, dass die von der Anklage zusammengetragenen Indizien am Schluss einfach nicht reichen. Sie hat daher kein Interesse an strukturierter Aufarbeitung und langwierigen Nachfragen, die unter Umstände weitere belastende Umstände zu Tage fördern.

Eine tatsächliche Aufklärung, die möglicherweise auch Neues zu Tage fördert, ist so nicht möglich. Für die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere aber für NebenklägerInnen, die den Prozess beobachten wollen, wird eine kontinuierliche Beobachtung oder die Planung, an bestimmten Zeugenvernehmungen teilzunehmen, extrem erschwert. Wird die Beweisaufnahme weiter so weitergeführt, wird der Prozess innerhalb kurzer Zeit zu einer nicht mehr nachvollziehbaren Veranstaltung und damit der öffentlichen Berichterstattung weitgehend entzogen werden.