02./03.07.2013

Zschäpes Gespräche mit Polizeibeamten

Beate Zschäpe hat bislang in allen förmlichen Vernehmungen die Aussage verweigert. Bei anderen Gelegenheiten hat sie sich aber zum Teil stundenlang mit Polizeibeamten unterhalten. Die Ermittlungsbehörden haben dies erkannt und Situationen geschaffen, in denen Beamte Gelegenheit hatten, beiläufig Gespräche mit ihr zu führen. Mehrere Vermerke, die nach solchen Gesprächen gefertigt wurden, wurden am 2. und 3. Juli in der Hauptverhandlung behandelt. Die Schilderungen der Gespräche durch die Polizeibeamten belasten Zschäpe stark. Ihre Verteidigung versuchte zu begründen, dass die Schilderungen der Inhalte dieser Gespräche für das Urteil nicht verwertet werden dürfen, war aber nicht in der Lage, die Verwendung von verbotenen Vernehmungsmethoden durch die Polizei darzulegen.

Zunächst wurde der Polizeibeamte gehört, der die ersten Gespräche mit Zschäpe führte, nachdem sie von Jena nach Zwickau gebracht wurde. Ihm habe Zschäpe gesagt, sie habe sich nicht gestellt, um nichts zu sagen. Zu einer formalen Aussage sei es nicht gekommen, weil ihr Rechtsanwalt nicht vor Ort gewesen sei. Seine Frage, ob noch weitere Straftaten in Planung oder am Laufen seien, habe Zschäpe verneint. Später habe sie betont, sie sei zu nichts gezwungen worden.

Mehrere Gespräche führte Zschäpe mit einem jüngeren BKA-Beamten, der sie bereits auf dem Flug von Zwickau nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof begleitete. In einer Wartezeit habe sie sinngemäß erzählt, ihr und Mundlos und Böhnhardt sei klar gewesen, dass sie irgendwann auffliegen, jetzt könne sie besser schlafen. Im Übrigen habe sie mit Böhnhardt und Mundlos schon vor langer Zeit eine Verabredung getroffen, dass sie falls nötig deren Eltern von deren Tod informieren werde. Dies habe sie getan, bevor sie sich gestellt habe. Angesprochen auf Wertgegenstände im Keller des abgebrannten Hauses in Zwickau, habe sie erstaunt erwidert, über Gegenstände, die mit Geldern aus Straftaten erworben wurden, könne sie doch nicht verfügen.

Am 25. Juni 2012 wurde Zschäpe gestattet, in der JVA Gera ihre Mutter und Großmutter zu treffen. Dazu fand ein Transport aus der JVA Köln nach Gera statt. Auf der jeweils vierstündigen Fahrt wurde sie unter anderem von einem hochrangigen BKA-Beamten begleitet, der immer wieder Themen aus der Ermittlungsakte ansprach. Wieder zeigte sich Zschäpe gesprächig, Anknüpfungspunkt war nach Aussage des Beamten auch ihre Unzufriedenheit mit ihrem Verteidiger Heer. Diesem warf sie eine enge Zusammenarbeit mit der Presse vor, mit der sie nicht einverstanden sei.

Zschäpe habe berichtet, dass ihr Verteidiger ihr von einer Aussage abrate. Sie habe aber auch mitgeteilt, wenn sie aussage, werde dies eine lange, umfassende Aussage sein, da sie jemand sei, der zu seinen Taten steht. Der BKA-Zeuge meinte sich daran zu erinnern, sie habe auf den Hinweis auf mögliche strafmildernde Wirkung einer Aussage erwidert, sie glaube nicht, dass eine Aussage sich auf die Strafe mildernd auswirken würde.

Auf der anderen Seite habe sie erzählt, sie ärgere sich zwar über das hässliche Fahndungsbild, das nun überall veröffentlicht werde, sei aber auch froh darüber, denn nach einer Haftentlassung würde sie dann niemand erkennen. Sie würde nach einer Entlassung gerne einen Allerweltsnamen annehmen und ganz normal leben.

Offensichtlich hatte Zschäpe jedenfalls vor einem Jahr noch eine sehr optimistische Einschätzung zu Haftstrafe, die sie erwartet. Nachdem durch die Vernehmung der Polizeizeugen dargelegt wurde, dass sie über die Taten von Mundlos und Böhnhardt informiert war, dass die drei ständig mit ihrem Tod rechneten und entsprechende Absprachen getroffen hatten, und dass sie selbst eine umfangreiche persönliche Verantwortung sieht, ist allerdings eine lebenslange Haftstrafe in deutliche Nähe gerückt.