Zeuginnen: Gewalttätigkeiten von Beate Zschäpe bereits 1996
Heute berichteten zwei Zeuginnen aus Jena von einem Angriff Beate Zschäpes im Jahr 1996. Zschäpe stieß demnach eine von ihnen zu Boden, so dass sie einen Knöchelbruch erlitt. Danach setzte sie sich auf ihren Rücken und zwang sie, sich selbst als „Potte“ zu beleidigen – was das bedeuten soll, konnte nicht geklärt werden. Zschäpe warf der Zeugin vor, sie zuvor beleidigt zu haben – anscheinend gab es vorher eine Begegnung mit einer der Zeugin ähnlich sehenden Freundin. Zschäpe war in Begleitung eines weiteren Mädchens mit Skinhead-Frisur – wahrscheinlich Jana J., die ehemalige beste Freundin von André Kapke (vgl. zu ihr die Berichte vom 13.03.2014 und 16.04.2014). Eine der beiden berichtete, Zschäpe sei ihr damals von anderen als äußerst gewalttätig und unberechenbar beschrieben worden.
Auch wenn beide Zeuginnen 18 Jahre nach der Tat nicht mehr alle Details gleich erinnerten, waren aber jedenfalls ihre Angaben zum grundsätzlichen Ablauf der Tat glaubhaft. Insbesondere die Geschädigte gab sich sichtlich Mühe, ausgewogen zu berichten und auseinander zu halten, an was sie sich noch konkret erinnerte und was sie sich im Nachhinein erschlossen hatte. Die Versuche der Verteidigung Zschäpe, die Identifizierung ihrer Mandantin in Zweifel zu ziehen, überzeugten dagegen nicht.
Wohlleben-Verteidiger Klemke derweil betrieb wieder v.a. Verteidigung für die Nazi-Szene und versuchte, in die Zeuginnen „hineinzufragen“, dass damals Gewalt von Nazis wie auch von Linken alltäglich gewesen sei. Die Zeuginnen erinnerten die Geschehnisse aber durchaus ganz anders, nämlich so, dass vor allem sie und ihre Freundinnen und Freunde Angst vor den in Jena damals sehr stark vertretenen Nazis hatten.
Zum Schluss des Sitzungstages stellte die Nebenklage Yozgat einen Beweisantrag, wonach zwei hochrangige Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums im Auftrag des Ministeriums die Zeugenvernehmung des hessischen Verfassungsschützers Temme beobachtet haben. Sollte sich dies bestätigen, läge die Gefahr der Beeinflussung der Zeugenaussagen weiterer Behördenmitarbeiter, insbesondere des hessischen Verfassungsschutzes, auf der Hand.