„Dieser Beschluss liest sich wie eine Urteilsbegründung“
Heute wurden erneut keine ZeugInnen vernommen – der einzige für heute vorgesehene Zeuge ist verhindert und soll nun nächste Woche aussagen.
Nebenklägervertreter Yavuz Narin beantragte, einen Objektschützer der Berliner Polizei als Zeugen zu hören – der hatte angegeben, er habe im Mai 2000 Zschäpe, Mundlos und weitere Personen dabei beobachtet, wie sie die Synagoge in der Berliner Rykestraße ausspähten. Das würde eine Einbeziehung Zschäpes in die Ausspähung möglicher Tatziele bereits vor Beginn der rassistischen Mordserie belegen – entgegen ihrer Einlassung, in der sie behauptet, sie habe von den Taten erst hinterher erfahren.
Das Gericht verlas dann mehrere längere Beschlüsse, mit denen es Beweisanträge ablehnte – diesmal handelte es sich um Anträge der Verteidigung Wohlleben. Die Verteidigung Wohlleben reagierte darauf mit einer Gegendarstellung. Verteidiger RA Klemke konstatierte einigermaßen ratlos: „Dieser Beschluss liest sich wie eine Urteilsbegründung“.
Über den Antrag auf Verlesung des Briefes von Zschäpe an einen anderen inhaftierten Neonazi (vgl. den Bericht vom 14.09.2016) hat der Senat immer noch nicht entschieden, vielmehr ist der Antrag noch immer nicht zu Ende gestellt. Dafür kündigte der Vorsitzende an, dass geplant ist, neben dem Brief und Zschäpes Schreiben an das Gericht wegen der beantragten Entpflichtung ihrer Verteidiger auch noch weitere Schreiben zu verlesen, u.a. die Strafanzeige Zschäpes gegen die AltverteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm aus dem Juli 2015.
Der Termin am nächsten Dienstag wurde gestrichen, das Verfahren geht weiter am Mittwoch, 12.10.2016.