08.02.2018

Berührende Nebenklageplädoyers und etwas zähe Planung der Verteidigungsplädoyers

Es wäre schön gewesen, wenn die Plädoyers von Rechtsanwalt Serkan Alkan, Yvonne Boulgarides und Rechtsanwalt Yavuz Narin den letzten Verhandlungstag vor der Verhandlungspause gebildet hätten, denn diese Plädoyers waren ein sehr beeindruckender und an vielen Stellen berührender Abschluss dieses Abschnitts des Verfahrens, in dem die Opfer des NSU selbst und über ihre Anwält_innen die Stimme erheben konnten.

Der Tag endete allerdings mit der Planung der Verteidigungsplädoyers, die sich etwas zäh gestaltete. Deren Ergebnis kurz vorab: das Gericht wird am 20.2. noch kurz über formale Fragen zur Einziehung von Tatbeute der Überfälle entscheiden, danach folgt eine längere Pause. Am 13.3. plädieren die Zschäpe-Verteidiger Grasel und Borchert, danach folgt eine weitere Pause von voraussichtlich einer Woche. Es folgen Zschäpes „Altverteidiger_innen“ Heer, Stahl und Sturm sowie – in dieser Reihenfolge – die Verteidigungen Eminger, Gerlach, Wohlleben und Schultze. Mit Ausnahme von Heer, Stahl und Sturm kündigten alle Verteidigungsteams an, nur je etwa einen Tag plädieren zu wollen. Ein Urteil Mitte bis Ende April erscheint nach alledem realistisch.

Nun aber zu den letzten Nebenklageplädoyers: Den Anfang machte Rechtsanwalt Serkan Alkan, der einen Geschädigten des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße vertritt. Er bezog sich eingangs auf die vorangegangenen Nebenklageplädoyers und kündigte an, nur einige ergänzende Punkte auszuführen. So ging auch er auf die Folgen der rassistischen Ermittlungen auf die Geschädigten des Keupstraßenanschlags ein. So hatte sein Mandant selbst als Zeuge geschildert,

„wie verängstigt man in der Keupstraße gewesen ist, jedoch nicht hauptsächlich wegen des Nagelbombenanschlages, sondern aufgrund der Ermittlungen. Man konnte schnell zum Opfer der Ermittlungen werden, was für meinen Mandanten und sicherlich viele Verletzte bedrückend gewesen ist und dazu führte, dass man es auf der Keupstraße vermied, miteinander über den Nagelbombenanschlag zu reden – was für die Verarbeitung des Anschlags sicherlich wichtig gewesen wäre.“

Er sprach die „verfahrensangepasste Generalamnesie“ der Zeuginnen und Zeugen aus der Nazi-Szene und die konstruierte Einlassung Zschäpes an – und die damit verbundenen Versuche dieser Personen, ihre eigene Ideologie zu verbergen:

„Plötzlich hat man gar nichts gegen Ausländer bzw. dies ist überhaupt nicht dominierend. Man interessiert sich vielmehr für den Naturschutz und das höchste der Gefühle ist ein Slogan wie „Bockwurst statt Döner“. Es war zum Teil unerträglich, den offensichtlichen Lügen der Zeugen in diesem Verfahren kommentarlos zu lauschen. 

Selbstverständlich ging es insbesondere den Angeklagten Zschäpe, Eminger und auch Wohlleben doch darum, dass man den Ausländer, der in Deutschland bereits in der dritten bzw. vierten Generation lebt und mit dem Heimatland seiner Eltern bzw. Großeltern meist nur noch zur Verbringung des Urlaubs zu tun hat, hier nicht haben will. Den Prototyp des Ausländers hat man offensichtlich in dem Türken gesehen, den es zu bekämpfen galt.“ 

Auch auf das Thema institutioneller Rassismus kam Alkan zu sprechen:

„War der institutionelle Rassismus, den es ohne jeden Zweifel gegeben hat und nach wie vor gibt, für die Morde, und Sprengstoffanschläge verantwortlich? Sicherlich nicht. Es hat jedoch nach unserer Auffassung zweifellos dazu geführt, dass die Taten nicht früher aufgeklärt worden und die Opfer des NSU über ein Jahrzehnt hinweg als Täter und Schwerkriminelle behandelt worden sind. 

Institutioneller Rassismus ist für mich als Deutscher mit Migrationshintergrund eine Bezeichnung für einen Umstand, den man immer wieder gespürt, aber nicht in Worte fassen konnte. Es wird sicherlich keinen meiner Kollegen mit Migrationshintergrund geben, der nicht eine derartige Situation bereits erlebt hat, die ein sog. „Biodeutscher“ in der Form nicht erlebt. Es sind die Muster, die sich festgesetzt haben, nach denen gehandelt wird, ohne dass man sich vielleicht sogar bewusst ist, dass man jegliches Maß an Objektivität verloren hat.“

Es folgte das beeindruckende und berührende Plädoyer von Yvonne Boulgarides, der Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15.06.2005 in München vom NSU ermordet wurde. Sie schilderte die vielen Fragen, die durch den Prozess nicht geklärt werden konnten:

“Wie kam es, dass so viele an den Ermittlungen beteiligte Zeugen bei ihren Vernehmungen von einem epidemieartigen Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso erhielten V-Männer und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden nicht proaktiv eine umfassende Aussagegenehmigung? Wieso wurden und werden diese Leute, die ganz offensichtlich bei der Ausübung Ihrer Pflicht kläglich versagt haben, geschützt?

Warum wurde dieser Schutz nicht den Opfern und ihren Familien zuteil? Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, wenn die beauftragten Staatsorgane ihre Arbeit ehrenhaft und pflichtbewusst erledigt hätten? Warum wurden trotz laufender Ermittlungen immer wieder Tausende von Aktenseiten geschreddert? Warum wurden zahlreiche V-Personen und mutmaßliche NSU-Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Warum haben sie keine Konsequenzen zu befürchten? Warum werden sie sogar [wie Lothar Lingen der vorsätzlich Akten vernichtet hat], aktiv vor Strafverfolgung geschützt?
[…]
All die zum Teil absurden Auf- und Erklärungsversuche haben uns mit noch mehr Fragen, Misstrauen und Ungewissheit zurückgelassen.”

Für sei ähnele der Prozess

“einem oberflächlichen Hausputz. Um der Gründlichkeit genüge zu tun, hätte man die „Teppiche“ aufheben müssen, unter welche bereits so vieles gekehrt wurde.” Das Gericht habe sich bemüht, aber nicht viel erreicht. “Dass auch nach Prozessende unter diesen Teppichen noch Schmutz liegen wird, ist den Traditionslinien einer paranoiden, menschenverachtenden Ideologie geschuldet. Einer Ideologie, die in diesem Land lediglich Tod und Leid hervorgebracht hat.”

Sie lobte ausdrücklich den unermüdlichen Einsatz von Rechtsanwalt Yavuz Narin, der bereits vor der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 auf den offensichtlichen Zusammenhang zwischen den damals noch sogenannten „Dönermorden“ und dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße aufmerksam gemacht hatte und die Hypothese einer mordenden „Combat 18“-Zelle aufgestellt hatte, der sich unermüdlich für die Aufklärung auch der Hintergründe zu den Taten des NSU eingesetzt hatte. Und sie gedachte unserer 2015 verstorbenen Freundin und Kollegin Angelika Lex, die die Familie bis zu ihrem Tod ebenfalls vertreten hatte.

Die Familie Boulgarides hatte sich persönlich mit dem Angeklagten Carsten Schultze getroffen:

“Dieses Zusammenkommen war einer der schwierigsten, aber auch einer der emotionalsten Momente in unserem Leben. Herrn Schulze haben wir in diesem Gespräch als einen Menschen erlebt, der sein Mitwirken zu tiefst bereute und dem das eigene Gewissen bereits den größten Teil seiner Strafe auferlegt hat.  Jemanden, der über ein Unrechtsbewusstsein verfügt und der zur Reue fähig ist. Eigenschaften, die wir bei den anderen Angeklagten in all der Zeit bei besten Willen nicht ausmachen konnten. Wir wünschen uns, dass ihm sein Strafmaß die Möglichkeit gibt, sein Leben in positivere Bahnen zu lenken.”

Yvonne Boulgarides schloss mit der Erinnerung an ihren Ehemann und mit einem Versprechen für die Zukunft:

“Ich weiß, dass mein Mann gern gesehen hätte, wie seine kleinen Töchter zu Frauen herangewachsen sind. Wie gern er seine Mädchen zum Traualtar geführt hätte oder wie stolz er gewesen wäre, als seine Enkeltochter geboren wurde. Ich weiß auch, wie viele der hier beteiligten Nebenkläger geliebte Menschen verloren haben, oder anderes Leid erfahren mussten. Aber ich weiß auch, dass wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Eines aber können wir tun: Nicht aufhören zu fragen. Wir alle sollten auch nach diesem Prozess nicht aufhören, nach Antworten zu suchen. Vielleicht werden wir nie alles erfahren, aber wir werden die unzähligen Puzzleteile sammeln und zusammenfügen, bis das Bild der Wahrheit vor unseren Augen zu erkennen ist.

Dann müssen auch alle anderen hinsehen.”

Den Schluss der Nebenklageplädoyers bildete sodann Rechtsanwalt Yavuz Narin. Dieser kündigte an, sich kurz zu fassen:

„Denn meine Worte könnten nicht annähernd das Leid, die Verdächtigungen und die Demütigungen beschreiben, denen meine Mandantinnen über all die Jahre ausgesetzt waren. Sie könnten auch nicht angemessen schildern, was die Verleumdung ihres Vaters und Ehemanns als vermeintliches Mitglied der organisierten Kriminalität, als vermeintlicher Drogenhändler oder Menschenschmuggler angerichtet haben oder wie sich die stundenlangen Vernehmungen, die frei erfundenen Vorhalte der Polizei und das Gerede der Arbeitskollegen, Klassenkameraden und Nachbarn anfühlten.“ 

Doch seine Mandantinnen hielten dem stand, wie Narin schilderte, indem er die drei Frauen direkt ansprach:

„Die Welt hatte sich von einem Tag auf den anderen von Euch abgewandt. Und trotz dieser plötzlichen Einsamkeit habt Ihr über all die Jahre immer zu Theo gestanden, habt an ihn geglaubt und habt darauf vertraut, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommen würde. Ihr habt in jeder Sekunde mehr Rückgrat, Stolz und vor allem mehr Größe bewiesen als alle Angeklagten und alle von plötzlicher Generalamnesie befallenen Zeugen zusammen. […] 

Heute ist Theo Boulgarides‘ Name rehabilitiert. Heute kann Euer Vater in Frieden ruhen, weil seine Töchter zu wunderbaren Menschen geworden sind. Er kann stolz darauf sein, dass Ihr sogar den Mut, die Kraft und die Größe hattet, Carsten Schultze zu vergeben.“

Er ging erneut anhand von Beispielen auf die absolut unzureichende Aufklärung der NSU-Verbrechen ein, schilderte als Höhepunkt der staatlichen Ignoranz gegenüber den Opfern die Erklärung eines hessischen Verfassungsschützers, mit dem dieser die Blockade der Ermittlungen zum Mord an Ismail Yozgat ‚rechtfertigte:

„‚Wir haben es hier doch nur mit einem Tötungsdelikt zu tun. … Stellen Sie sich vor, was ein Vertrauensentzug für den Menschen (gemeint ist Andreas Temme) bedeutet.‘ Ich frage Sie als Jurist: Welches Geheimhaltungsinteresse verdient Vorrang vor dem Schutz des Lebens und der Würde der Rechtsunterworfenen?“

Yavuz Narin schloss mit einem Appell an das Gericht:

„Hoher Senat, auch ich darf im Namen meiner Mandantinnen an Sie appellieren, unbequem zu sein. Sie sind unabhängig. […] Haben Sie den Mut, auch auszusprechen, was dieser Prozess nicht leisten konnte, wo er unvollkommen bleiben musste. Haben Sie den Mut, nicht so zu tun, als sei alles in Ordnung. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Senat ein Urteil fällen wird, das der Revision standhält. Ich darf an Sie appellieren: Sprechen Sie ein Urteil, das auch vor der Geschichte Bestand hat.“

Die Plädoyers von Yvonne Boulgarides und von Rechtsanwalt Yavuz Narin sind veröffentlicht auf dem blog der Nebenklägervertreter Reinhard Schön und Eberhard Reinecke:

Plädoyer von Yvonne Boulgarides

Plädoyer von Rechtsanwalt Yavuz Narin

Einen Überblick über alle Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Nebenklagehat der Kollege Eberhard Reinecke erstellt, auf dem blog der Rechtsanwälte Schön und Reinecke sind auch mehrere Plädoyers aus der Nebenklage im vollen Wortlaut veröffentlicht.