15.09.2015

Aktenschreddern war gestern – überraschende Aktenvermehrung beim Thüringer Verfassungsschutz

Als einziger Zeuge heute war auf Antrag der Nebenklage der ehemalige Thüringer Verfassungsschützer Jürgen Zweigert geladen, 1997 bis 2000 einer der V-Mann-Führer des V-Mannes Marcel Degner alias „Hagel“. Degner, der bis zu seiner Enttarnung 2000 Chef von „Blood and Honour“ Thüringen und Kassenwart von B&H Deutschland war, hatte in seiner Vernehmung beim OLG München vehement bestritten, jemals für den Verfassungsschutz gearbeitet oder gar Geld erhalten zu haben (blogs vom 11.03.2015 und 20.05.2015).

Sein V-Mann-Führer bestätigte heute nicht nur, dass es sich bei „Hagel“ um Marcel Degner handelte, sondern erklärte sogar, dieser habe als sehr quellenehrlich gegolten und bei jedem der wöchentlichen Treffen über drei Jahre hinweg mehrere hundert DM an Prämien erhalten. Damit ist Degner auf einer Ebene mit dem V-Mann Brandt zu sehen: er war an herausragender Stelle tätig (der Zeuge sprach davon, der V-Mann habe (Zitat!) „gute Aufbauarbeit“ der B&H-Struktur geleistet) und erhielt dafür eine ähnlich hohe finanzielle Gratifikation wie Brandt.

Ein weiterer V-Mann-Führer von Degner, der Zeuge Wießner, hatte in der Hauptverhandlung vom 22.04.2015 ausgesagt, in der (Personal-)Akte Degners im Thüringer Landesamt seien nur noch drei Seiten mit wenig Informationen, der Rest der Akte sei vernichtet. Auf Grund einer parlamentarischen Anfrage war aber bekannt geworden, dass beim Bundesamt für Verfassungsschutz mindestens 69 Deckblattmeldungen zu Degner vorliegen, und auf Antrag der Nebenklage hatte der Vorsitzende Richter den Zeugen aufgefordert, vor seiner Vernehmung Einsicht in diese Akten zu nehmen. Zweigert gab nunmehr sogar an, er habe etwa 100 Deckblattmeldungen beim ThLfV eingesehen, daneben gäbe es noch etwa 12-14 von Wießner und 10 von einem weitere Kollegen Neisen gefertigte Meldungen zu Treffen mit Degner. Diese wundersame Vermehrung von 69 auf über 100 Meldungen des V-Mannes bedarf dringend einer Klärung.

Auch ansonsten war Zweigerts Aussage aufschlussreich: er gab an, für alle Fragen nach den drei untergetauchten und allgemein zu Jena sei ausschließlich Wießner zuständig gewesen. Die drei Untergetauchten seien damals als Mitläufer eingeschätzt worden, es habe kein besonderes Interesse an ihnen bestanden. Gleichzeitig gab er allerdings auch an, der Zielfahnder des LKA, Wunderlich, sei häufig bei Wießner gewesen, es sei wohl um Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gegangen. Wenn die drei als unbedeutende Mitläufer eingeschätzt wurden, warum waren dann eine umständliche Kompetenzenaufteilung unter V-Mann-Führern und häufige Treffen zwischen dem Landesamt und einem Zielfahnder notwendig?

Ein einziges Mal habe er nach dem Untertauchen auf Weisung seiner Vorgesetzten alle von ihm geführten V-Männer nach Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos gefragt, Degner habe geantwortet, er kenne die nicht. Er habe das dann nicht in seinen Bericht aufgenommen. Bemerkenswerterweise hatte Zweigert in seiner ersten Vernehmung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Thüringen noch bestritten, jemals einen solchen Auftrag erhalten zu haben – er habe Degner auch nicht nach den drei Untergetauchten gefragt, so seine Aussage damals. Auf den Widerspruch angesprochen, meinte er, die Befragung beim Untersuchungsausschuss sei so plötzlich gekommen, heute habe er eine bessere Erinnerung – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Viele Fragen, auch zu einer möglichen Zusammenarbeit des V-Mannes mit dem Angeklagten Wohlleben und anderen Jenaer THS-Mitgliedern, konnte der Zeuge nicht beantworten, gab aber an, das ergäbe sich aus den ihm zur Vorbereitung vorgelegten Deckblattmeldungen. Folgerichtig widersprach die Nebenklage der Entlassung des Zeugen und beantragte, zunächst diese Deckblattmeldungen beizuziehen. Über diesen Antrag wird das Gericht noch entscheiden müssen.