30.05.2017

Verzögerungstaktiken der Verteidigung Zschäpe. Und: sehr wahrscheinlich kein Urteil vor der Sommerpause.

Heute war der Sachverständige Prof. Saß geladen – er sollte sich dazu äußern, inwieweit sich die Gutachten der von der Verteidigung geladenen Sachverständigen Prof. Faustmann und Prof. Bauer sich auf sein eigenes Gutachten auswirken. Seine ergänzende Stellungnahme, die er heute vortrug, war den Parteien gestern vorab per Fax gesandt worden. Saß sah sich in seiner Einschätzung durch die Methodenkritik seines Kollegen Faustmann nicht beeinträchtigt und bestätigte die Einschätzung der Parteien, dass das Gutachten Bauer voller elementarer fachlicher Mängel ist. Auch die Angaben von Zschäpe in der Exploration durch Bauer würden ihn nicht zu einer geänderten Einschätzung bringen. Von unserer Seite aus ist zu den Gutachten Bauer und Faustmann alles gesagt (vgl. die Beiträge vom  03.05. und 18.05.2017 zu Bauer und vom 16.05.2017 zu Faustmann).

Die Zschäpe-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm hatten alles daran gesetzt, die Stellungnahme Saß‘ heute zu verhindern, mit der Behauptung, diese überschreite die Grenzen seines Gutachterauftrags. Eine absurde Begründung – die Verteidigung behauptet einerseits, gestützt auf das Gutachten Faustmann, das Gutachten Saß sei mangelhaft und nicht verwertbar, und wollen andererseits verhindern, dass Saß hierauf erwidern. Noch absurder, dass die Verteidiger_innen ihre erneute Verzögerungstaktik auch noch damit begründeten, die Stellungnahme von Saß sei unzulässig und habe daher auf Grund des Beschleunigungsgrundsatzes zu unterbleiben. Ein Grund für diesen Versuch dürfte gewesen sein, dass Heer, Stahl und Sturm es zeitlich nicht geschafft hatten, vor der Vernehmung von Saß noch einmal Rücksprache mit Faustmann zu halten.

Das Gericht hatte diesen Versuchen der Verteidigung noch standgehalten und entschieden, Saß heute zu hören. Erfolg hatten Heer, Stahl und Sturm aber mit einer weiteren Verzögerungstaktik, nämlich der Behauptung, sie seien nicht in der Lage, die Befragung von Saß heute durchzuführen.  Saß wurde daraufhin vom Gericht erneut geladen für den 29.06.2017.

Damit ist auch klar, dass das Gericht es nicht schaffen wird, die Beweisaufnahme vor der Pfingstpause zu beenden, sondern dass dies frühestens am 29.06. geschehen wird. Damit ist aber auch nahezu sicher, dass das Gericht es nicht bis zum 1.8. schaffen wird, ein Urteil zu sprechen, so dass das Verfahren auch nach der Sommerpause ab dem 31.08./01.09. 2017 weitergehen wird.

Das Gericht lehnte die Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben von letzter Woche ab. Diese kündigte daraufhin ein Befangenheitsgesuch für morgen an – die Verhandlung wird morgen um 13 Uhr fortgesetzt. Es spricht vieles dafür, dass dann der Verhandlungstag am Donnerstag ausfällt, aber wirklich sicher vorhersagen lässt sich das in München ja nie…