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05.04.2017

Noch einmal zum VS-Mann Temme.

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben wurde erwartungsgemäß als unbegründet zurückgewiesen.

Die ursprünglich für morgen geladenen Prof. Bauer (als Zeuge zu dem, was ihm Zschäpe in den Explorationsgesprächen berichtet hatte) und Prof. Saß (als Sachverständiger hierzu) wurden wieder abgeladen: Zschäpe-Verteidiger Grasel hatte mitgeteilt, für eine Zeugenvernehmung werde Bauer nicht von der Schweigepflicht entbunden. Die Verteidigung hat Bauer nun für den 03. und 04.05. selbst als Sachverständigen geladen – nach den Regeln der Strafprozessordnung wird das Gericht ihn dann wohl auch als solchen hören müssen. Weiterlesen

31.03.2017

Update – Nächster Dienstag fällt aus, Bauer und Saß geladen

Zur Behandlung des Befangenheitsgesuchs vom 30.03. fällt der Termin am nächsten Dienstag, 04.04. aus. Das Verfahren geht weiter am Mittwoch, 05.04.2017.

Das Gericht hat für den 06.04. den Psychiater Prof. Bauer geladen – aber nicht als Sachverständigen, sondern als Zeugen zu dem, was Zschäpe ihm in den  Explorationsgesprächen geschildert hat (vgl. den Beitrag vom 30.03.2017). Zusätzlich ist der Sachverständige Prof. Saß geladen, der dann hierzu sachverständig Stellung nehmen soll.

Das Gericht hat Prof. Saß auch für den 26. und 27.04. geladen, also die beiden Tage, an denen Zschäpe-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm ihren “Gegengutachter” selbst geladen haben.

 

30.03.2017

Eine marschiert übers Kuckucksnest – Psycho-Antrag der Verteidigung Zschäpe

Inhaltlicher Höhe- bzw. Tiefpunkt des heutigen Verhandlungstages war ein Beweisantrag von Zschäpe-Verteidiger Grasel: der Psychiater Prof. Bauer, der Zschäpe an insgesamt vier Tagen in der U-Haft besucht hat, soll als Gutachter gehört werden zum Beweis der Tatsache, dass Zschäpe wegen einer „schweren dependenten Persönlichkeitsstörung“ zum Zeitpunkt der Taten nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Bauer stünde am nächsten Donnerstag zur Verfügung.

Dieser Antrag stellt die logische Konsequenz der Verteidigungsstrategie von Rechtsanwälten Borchert und Grasel dar, die Zschäpe als ahnungsloses, passives, jetzt eben auch: abhängiges Anhängsel von Böhnhardt und Mundlos zu präsentieren versuchen. Weiterlesen

29.03.2017

Die nächste Runde im Befangenheitstango

Die Befangenheitsgesuche vom 8. und 9. März sowie den Folgewochen waren sämtlich erfolglos. Dabei stellte das Gericht zu den nachgeschobenen Befangenheitsgesuchen der Verteidigung Zschäpe aus den letzten beiden Wochen fest, diese seien zurückgenommen worden. Hintergrund ist ein Schriftwechsel, der zeigt, dass der kurze Moment der Zusammenarbeit innerhalb der Verteidigung Zschäpe wieder beendet ist: den Beginn machte Zschäpe selbst mit einem Schreiben an den Vorsitzenden, in dem sie behauptete, zu den letzten Befangenheitsgesuchen, die Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm in ihrem Namen gestellt hatten, sei sie nie befragt worden, die wolle sie nicht. Heer, Stahl und Sturm antworteten in einem langen Schriftsatz, Rechtsanwälte Borchert und Grasel hätten ihnen mehrmals versichert, Zschäpe sei einverstanden. Die wiederum wiesen das zurück und warfen ihrerseits Heer, Stahl und Sturm vor, ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben.  Weiterlesen

24.03.2017

Update:

Die Behandlung der Befangenheitsgesuche dauert anscheinend etwas
länger, so dass auch der Termin am Dienstag ausfällt. Der NSU-Prozess
geht damit weiter am Mittwoch, 29.03.2017.

21.03.2017

Die Verhandlung fällt auch diese Woche aus

Die Verteidigung Zschäpe hat am Sonntag zwei weitere Befangenheitsgesuche angebracht – gegen einen der Beisitzer, weil der die fristsetzende Verfügung des Vorsitzenden (vgl. den Bericht vom 07.03.2017) vorbereitet hatte, und gegen den Vorsitzenden wegen des Inhalts seiner dienstlichen Äußerung im Verfahren wegen des früheren Ablehnungsgesuchs gegen ihn. Um diese Ablehnungen bearbeiten zu können, hat das Gericht auch die Verhandlung an diesem Donnerstag abgesetzt. Der Prozess soll jetzt weitergehen am Dienstag, 28.03.2017.

09.03.2017

Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, und: Gericht lässt die Verhandlung bis zum 23.03.2017 ausfallen.

Nachdem gestern die Verteidigung Wohlleben alle Richter_innen abgelehnt hatte, verlas heute Rechtsanwalt Heer ein Befangenheitsgesuch von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden. Auch dieses Gesuch ist im Wesentlichen gestützt auf die Fristsetzung für weitere Beweisanträge, gesehen vor dem Hintergrund der wenig beschleunigten Verhandlungsführung in den letzten Monaten.

Ansonsten bestand der Verhandlungstag vor allem aus einer Pause nach der nächsten – hier 30 Minuten für die „interne Beratung“ der Verteidigungen, dort 25 Minuten zur Abfassung eines Gerichtsbeschlusses, mit dem eine Unterbrechung von 20 Minuten abgelehnt wurde, usw. usf.

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08.03.2017

Befangenheitsgesuche: heute Wohlleben, morgen Zschäpe.

Heute lehnte der Angeklagte Wohlleben das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ab – alle Richter_innen wegen der Ablehnung zweier Beweisanträge, den Vorsitzenden auch wegen der gestern verfügten Fristsetzung für weitere Beweisanträge.

RA Heer kündigte ebenfalls – diesmal anscheinend mit Zschäpe selbst abgesprochen – ein Ablehnungsgesuch an, gab aber an, man brauche dafür noch bis morgen 11 Uhr Zeit. Das Verfahren wird also morgen um 11 Uhr fortgesetzt.

Ob wegen dieser Anträge und der Verzögerungen bisher einzelne Verhandlungstage in der nächsten Woche abgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls hat der Vorsitzende heute bereits angekündigt, die gestern gesetzte Frist zu verlängern, näheres ist noch unklar.

Wir berichten morgen ausführlich zum Ganzen.

07.03.2017

Das Gericht macht Druck. Und: Beweisantrag zum „Anschlag nach dem Anschlag“ in der Keupstraße.

Heute wurden zunächst Dokumente eingesehen und in Augenschein genommen: es ging zum einen, von der Verteidigung Wohlleben beantragt, um eine Pressemitteilung der NPD mit ethnopluralistische Phrasen. Zum anderen, und relevanter, wurde eine Liste von „Clips“, die aus der Fernsehserie Der rosarote Panther ausgeschnitten werden sollten, und eine ausführliche Anleitung zum Schneiden verlesen. Es spricht alles dafür, dass es sich hierbei um die „Clips“ handelt, deren Schneiden Zschäpe als Wetteinsatz für eine Wette angeboten hatte, und damit dafür, dass diese an der Erstellung des NSU-Bekennervideos beteiligt war.

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22.02.2017

Vernehmung des Sachverständigen Prof. Saß abgeschlossen

Die Vernehmung der Abteilungsleiterin aus der JVA München-Stadelheim brachte jedenfalls einen interessanten Aspekt zu Beate Zschäpe zu Tage, nämlich, dass sie regelmäßige Einzahlungen von einem Mann aus München bekommt. Es scheint sich um einen Mann zu handeln, auf verschiedenen sozialen Medien aktiv ist und hetzt dort gegen den „Lügenprozess“ gegen Zschäpe, aber auch in Pegida/Nazi-Manier gegen Geflüchtete und „Ausländer“ hetzt und zahlreiche Inhalte von Neonazis verbreitet. Zschäpe hat zwar bereits vor längerem dem Gericht mitgeteilt, dass sie keinen Besuch von dieser Person wünscht, die Zahlungen scheint sie aber gerne anzunehmen.

Ansonsten, so die Abteilungsleiterin, sei Zschäpe höflich und unauffällig, sie könne keine negativen Auffälligkeiten berichten. Der Sachverständige Prof. Saß bekräftigte, dass dies an seiner Einschätzung nichts ändere, sie vielmehr sogar bestätige – auf die in den Jahren im Untergrund ausgeprägte Fähigkeit Zschäpes, Camouflage zu betreiben, hatte er ja bereits hingewiesen.

Die Verteidigung hatte keine Fragen mehr, so dass das Gericht die Befragung des Prof. Saß beendete und diesen mit Dank entließ. Die AltverteidigerInnen Zschäpe kündigten an, sie wollten der Verwertung von Saß‘ Gutachten widersprechen, wollten sich aber nicht festlegen, wie lange sie hierfür zu brauchen gedenken.

Da für morgen kein weiteres Beweisprogramm vorgesehen ist, fällt der Verhandlungstag morgen aus, es geht dann weiter am Dienstag, 7.3.2017. Das Gericht hat bereits vorsorglich weitere Termine für die Monate September 2017 bis Januar 2018 festgesetzt. Derzeit sieht es nicht so aus, als würden die gebraucht; wie es im Einzelnen weitergeht, hängt vor allem von weiteren Beweisanträgen der Verteidigungen ab. Das Gericht wird nur noch ganz wenig eigenes Beweisprogramm haben.