04.02.2016

Ausnahmsweise kein Befangenheitsgesuch der Verteidigung

Auch heute wurde die Hauptverhandlung gleich nach Beginn für 2 Stunden unterbrochen, da die Verteidigung Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und eine Beisitzerin vorbereiten wollte. Offensichtlich dämmerte der Verteidigung während der Vorbereitung der Anträge allerdings doch, dass sie sich damit lächerlich machen würde;. Die Verhandlung ging jedenfalls weiter, ohne dass ein weiterer Befangenheitsantrag gestellt wurde.

Der Zeuge Mario Brehme wurde ein drittes Mal vernommen (zu seinen bisherigen Vernehmungen vgl. die Einträge vom 15.07.2015 und 14.10.2015). Zuletzt war es um die Frage gegangen, ob er als V-Mann gearbeitet hat – inzwischen haben die Geheimdienste auf Nachfrage des Gerichts angegeben, das sei nicht der Fall gewesen. Brehme konnte daher nach wenigen Minuten entlassen werden und hatte heute keine Gelegenheit, sich erneut als Nazipropagandist zu betätigen.

Es folgte ein Polizeibeamter, der den Internetverlauf auf einem Rechner in Holger Gerlachs Wohnung ausgewertet hatte. Dort fanden sich zum einen diverse Lesezeichen zu Nazi-Versänden und anderen Nazi-Internetseiten, u.a. auch zu „Blood & Honour“. Aufschlussreich war auch eine Websuche, die zeitlich zwischen dem Suizid von Mundlos und Böhnhardt und der Festnahme Gerlachs am 05.11.2011 lag. Die Suche „Explosion Eisenach“ führte zu mehreren Medienberichten zu den Geschehnissen um den Bankraub und das Wohnmobil. Unmittelbar danach folgten zwei weitere Suchen: erst wurde gesucht, wie lange Voreintragungen wegen Drogenbesitzes gespeichert bleiben, danach folgte eine Suche nach Stefan Hachmeister, dem jetzigen Verteidiger Gerlachs im NSU-Verfahren. Bereits die wenigen zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen zu Eisenach reichten für Gerlach also aus, um mit seiner Festnahme zu rechnen. Die Gegenthese der Verteidigung Gerlach, diese Suchen hätten auch von Gerlachs Freundin oder deren Tochter stammen können, erscheint doch arg konstruiert.