11.07.2017

Das Ende der Beweisaufnahme naht – langsam.

Einzelne Prozessbeteiligte hatten heute Vormittag vermutet, das Gericht könnte diese Woche die Beweisaufnahme schließen: das Gericht hatte erwartungsgemäß noch zwei Anträge aus der Nebenklage zur weiteren Aufklärung von Involvierung des Verfassungsschutzes und Unterstützungsstrukturen aus der Nazi-Szene (vgl. den Bericht vom 05.07.2017) abgelehnt. Den Befangenheitsantrag gegen Zschäpe-Gutachter Prof. Bauer (vgl. den Bericht vom 24.05.2017) hatte es für begründet erklärt – wogegen selbst Zschäpe-Verteidiger Grasel nichts mehr einfiel. Und zum Verschwörungstheorie-Antrag der Verteidigung Wohlleben (vgl. den Bericht vom 29.06.2017), wonach Verfassungsschützer Temme möglicher Schütze des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen sei, hatte das Gericht die Grundlagen dafür geschaffen, den Antrag abzulehnen: es hatte heute eine Sachverständige vom Bayerischen LKA angehört, die mitteilte, die an Temmes Handschuhen gefundenen Schmauchpartikeln könnten zum einen Jahre alt sein, zum anderen von Munition verschiedenster Hersteller stammen. In Anbetracht der Tatsache, dass Temme Sportschütze war, sagen diese Spuren also nichts weiter aus.

Damit blieben als vor Ende der Beweisaufnahme zu erledigende Aufgaben – neben der Ablehnung dieses Antrags, die nach den Angaben heute eine reine Formalität darstellt – nur noch die Ablehnung des Antrags der Verteidigung Zschäpe auf ein weiteres Sachverständigengutachten zu Zschäpe sowie die Aufklärung der aktuellen persönlichen Verhältnisse der nicht in Haft befindlichen Angeklagten. Ein Ende der Beweisaufnahme in dieser Woche erschien also durchaus realistisch.

Insofern waren viele überrascht, als der Vorsitzende Richter Götzl unmittelbar nach der Mittagspause verkündete, dass die Verhandlungstage morgen und übermorgen ausfallen. Weiter geht es also am Dienstag, 18.07.2017. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Gericht vorhat, die letzten Reste der Beweisaufnahme noch bis direkt vor den Beginn der Sommerpause hinzuziehen und die Plädoyers erst nach der Pause zu hören.

In der letzten Woche hat das Gericht übrigens noch weitere Termine von Januar bis August 2018 festgelegt – dabei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur vorsorglich geschieht und das Gericht den Prozess in der Abschlussphase sieht. Diese Termine werden also sehr wahrscheinlich nicht gebraucht werden, realistisch erscheint – je nach Dauer der Plädoyers – ein Urteil irgendwann im Herbst.