17.07.2017 Hinweis

Neues zur Hauptverhandlung am 24.05.2017

In der Hauptverhandlung am 24.05.2017 hatte Bundesanwalt Dr. Diemer beantragt, den Antrag der Nebenklage zu Stefan Lange (vgl. den Bericht vom 17.05.2017) abzulehnen. Diemer nutzte die Gelegenheit, den deutschen Geheimdiensten einen Persilschein auszustellen: es gäbe keinerlei Hinweise darauf, dass diese irgendwelche Informationen nicht weitergegeben hätten, im Gegenteil hätten ihre Mitteilungen die Beweisaufnahme in München entscheidend weitergebracht. Diese Stellungnahme entspricht natürlich dem Selbstverständnis der Bundesanwaltschaft als politischer Behörde, die vor allem den Staat und seine Behörden schützt. Inhaltlich ist sie für alle, die die Entwicklungen um den NSU-Komplex in den letzten Jahren miterlebt haben, unschwer als reine Propaganda zu erkennen – die Schredder-Skandale, die skandalösen Auftritte diverser V-Mann-Führer im Gericht, die V-Mann-Dichte in der Szene um das NSU-Kerntrio und vieles mehr sprechen insoweit eine deutliche Sprache.

Wir dokumentieren eine Mitschrift des von Dr. Diemer nur mündlich gehaltenen Antrages im Prozessbericht zum 24.05.2017.