Plädoyer von Rechtsanwalt Reinecke: u.a. zur Kommunikationsstrategie des NSU
Rechtsanwalt Eberhard Reinecke setzte heute sein Plädoyer fort. Zunächst erwiderte er kurz auf die Ausführungen des Rechtsanwalts Kaplan von letzter Woche und stellte noch einmal ausführlich dar, warum die Fragen von institutionellem Rassismus usw. sehr wohl in das Münchener Verfahren gehörten und warum diejenigen, die gegenüber den Wünschen ihrer Mandant_innen immer wieder ihre Stellung als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ betonen, schnell zu „untätigen Organen der Rechtspflege“ werden.
In einem Halbsatz erwähnte er auch ein Schreiben der Schwester von Süleyman Taşköprü ans Gericht, dass sie nach dem bizarren und reaktionären Plädoyer von letzter Woche nicht mehr von Rechtsanwältin Wierig vertreten werden möchte, da dieses nicht in ihrem Interesse war und sie sich von Wierig getäuscht fühlt. Weiterlesen