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19.07.2017

Plädoyers beginnen erst nächsten Dienstag

Mehrere Nebenklägerinnen hatten nach der überraschenden Ankündigung gestern den Weg nach München auf sich genommen, um den Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft zu verfolgen. Dazu kam es allerdings nicht, sondern das Plädoyer wurde auf nächsten Dienstag verschoben:

Heute morgen hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Aufzeichnung der Plädoyers der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Verteidigung beantragte zunächst eine längere Unterbrechung und erhob dann Gegenvorstellung. Es folgte eine längere Auseinandersetzung um diese Frage, die damit endete, dass der Vorsitzende Richter verkündete, man müsse ja über die Gegenvorstellung entscheiden, das Verfahren gehe weiter am nächsten Dienstag.

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18.07.2017

Ende der Beweisaufnahme, Plädoyers beginnen morgen

Nachdem das Gericht sich in den letzten Wochen nur sehr langsam Richtung Ende der Beweisaufnahme bewegt hatte, ging es heute umso schneller: gleich zu Beginn fragte der Vorsitzende Bundesanwalt Dr. Diemer, ob die Bundesanwaltschaft bereit sei, das Plädoyer zu halten. Dessen Antwort: man könne morgen anfangen.

Und das wird die Bundesanwaltschaft dann auch: das Gericht lehnte noch die letzten beiden Beweisanträge der Verteidigung ab, verlas die Bundeszentralregisterauskünfte zu den Angeklagten und beendete dann die Beweisaufnahme.

Hinweise, dass es für diejenigen Nebenkläger_innen, die das Plädoyer der Bundesanwaltschaft verfolgen wollen, schwer sein dürfte, von einem Tag auf den anderen nach München anzureisen, sich dafür ggf. Urlaub zu organisieren, nahm das Gericht sichtlich widerwillig entgegen, entschied letztlich, morgen erst um 11 Uhr anzufangen, um ihnen etwas mehr Zeit zur Anreise zu geben. Weiterlesen

17.07.2017 Hinweis

Neues zur Hauptverhandlung am 24.05.2017

In der Hauptverhandlung am 24.05.2017 hatte Bundesanwalt Dr. Diemer beantragt, den Antrag der Nebenklage zu Stefan Lange (vgl. den Bericht vom 17.05.2017) abzulehnen. Diemer nutzte die Gelegenheit, den deutschen Geheimdiensten einen Persilschein auszustellen: es gäbe keinerlei Hinweise darauf, dass diese irgendwelche Informationen nicht weitergegeben hätten, im Gegenteil hätten ihre Mitteilungen die Beweisaufnahme in München entscheidend weitergebracht. Diese Stellungnahme entspricht natürlich dem Selbstverständnis der Bundesanwaltschaft als politischer Behörde, die vor allem den Staat und seine Behörden schützt. Inhaltlich ist sie für alle, die die Entwicklungen um den NSU-Komplex in den letzten Jahren miterlebt haben, unschwer als reine Propaganda zu erkennen – die Schredder-Skandale, die skandalösen Auftritte diverser V-Mann-Führer im Gericht, die V-Mann-Dichte in der Szene um das NSU-Kerntrio und vieles mehr sprechen insoweit eine deutliche Sprache.

Wir dokumentieren eine Mitschrift des von Dr. Diemer nur mündlich gehaltenen Antrages im Prozessbericht zum 24.05.2017.

11.07.2017

Das Ende der Beweisaufnahme naht – langsam.

Einzelne Prozessbeteiligte hatten heute Vormittag vermutet, das Gericht könnte diese Woche die Beweisaufnahme schließen: das Gericht hatte erwartungsgemäß noch zwei Anträge aus der Nebenklage zur weiteren Aufklärung von Involvierung des Verfassungsschutzes und Unterstützungsstrukturen aus der Nazi-Szene (vgl. den Bericht vom 05.07.2017) abgelehnt. Den Befangenheitsantrag gegen Zschäpe-Gutachter Prof. Bauer (vgl. den Bericht vom 24.05.2017) hatte es für begründet erklärt – wogegen selbst Zschäpe-Verteidiger Grasel nichts mehr einfiel. Und zum Verschwörungstheorie-Antrag der Verteidigung Wohlleben (vgl. den Bericht vom 29.06.2017), wonach Verfassungsschützer Temme möglicher Schütze des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen sei, hatte das Gericht die Grundlagen dafür geschaffen, den Antrag abzulehnen: es hatte heute eine Sachverständige vom Bayerischen LKA angehört, die mitteilte, die an Temm Weiterlesen

05.07.2017

Abwiegeln und Lavieren. Und: Verhandlungstag morgen fällt aus.

Heute war ein weiterer Verhandlungstag ohne besonders spannende Ereignisse, der aber erneut aufzeigte, dass der Fokus des Prozesses viel zu eng ist:

Auf der einen Seite blieb die Bundesanwaltschaft ihrer Linie treu, jede auch nur mögliche Aufklärung in Richtung Geheimdienste und Netzwerk um den NSU zu verhindern: Nach Presseberichten zu einem V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes, der 1999 von einer Organisation „Nationalsozialistische Untergrundskämpfer“ berichtet  habe, beantragten heute die Anwält_innen der Familie Yozgat, dies durch Vernehmung des (noch zu ermittelnden) V-Mann-Führers und Beiziehung der Akten weiter aufzuklären – dass es sich hier jedenfalls möglicherweise um den späteren „Nationalsozialistischen Untergrund“ handeln könnte, liegt auf der Hand, die Bedeutung der Aussage für den Prozess auch. Weiterlesen

29.06.2017

Ein weiterer abgelehnter Beweisantrag, ein weiterer Befangenheitsantrag

Die „Alt-VerteidigerInnen“ der Angeklagten Zschäpe erklärten heute, sie hätten keine Fragen an den Sachverständigen Prof. Saß. Damit konnte nach insgesamt 6 Monaten, in denen er immer wieder Fragen zu seinem Gutachten beantwortete, seine Befragung endlich abgeschlossen werden. Die VerteidigerInnen kündigten an, ihren Antrag auf ein weiteres Sachverständigengutachten noch zu substantiieren, dafür wird ihnen nun bis nächste Woche Zeit gegeben.

Die Verteidigung Wohlleben dagegen versuchte sich mal wieder mit verschwörungstheoretischen Anträgen: an Handschuhen, die beim Verfassungsschützer Andreas Temme gefunden wurden, seien Schmauchspuren gefunden worden, die der Mordmunition entsprächen. Dass alle anderen Beweismittel es ausschließen, dass Temme der Schütze war, ließ die Verteidigung unerwähnt. Auch dieser Antrag wird also abgelehnt werden. Weiterlesen

29.06.2017 Presseerklärung

Parlamentarische Aufklärung muss weitergehen

Presseerklärung von Nebenklagevertreter_innen zum Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages:

„Der Ausschuss zieht die falschen Schlüsse aus dem von ihm festgestellten Vorgehen und der Mitverantwortung der Verfassungsschutzämter.“

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss hat, der Aufklärungsblockade des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem zum Teil zu zaghaften Umgang mit den Verfassungsschutzbehörden zum Trotz, einige wichtige Zwischenergebnisse für die Frage unserer Mandant_innen nach der staatlichen Mitverantwortung gebracht.

Denn der Ausschuss hat zum einen nachgewiesen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unmittelbar nach dem Untertauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in die Suche nach diesen eingebunden war und dass das NSU-Kerntrio und seine Unterstützer_innen von V-Leuten, insbesondere auch des Bundesverfassungsschutzes, umgeben waren. Die Meldungen der V-Leute zum Trio lagen auch dem Amt vor und Mundlos war sogar bei einem V-Mann des Bundesamtes, Ralf M., als Bauarbeiter angestellt. Der Ausschuss zieht daraus den Schluss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den Aufenthaltsort des NSU-Kerntrios zumindest hätte kennen müssen. Weiterlesen

21.06.2017

Ausgerechnet die Verteidigung Wohlleben versucht die Entpolitisierung der rassistischen Mordserie

Heute führte die Verteidigung Wohlleben erneut zu ihrem Antrag auf einen psychiatrischen Sachverständigen zu Mundlos und Böhnhardt aus. Mit dem Antrag soll nun, so Verteidiger Klemke, bewiesen werden, dass Mordmotiv von Böhnhardt und Mundlos für die Morde nicht „Ausländerhass“, sondern reine „Mordlust“ gewesen sei. Diese wiederum habe in der dissozialen Persönlichkeitsstörung von Mundlos in Böhnhardt gewurzelt und sei zudem für Dritte nicht erkennbar gewesen. Diese Motivation hätten Böhnhardt und Mundlos dann im NSU-Bekennervideo mit der Angabe, aus „Ausländerhass“ gehandelt zu haben, „bemäntelt“.

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20.06.2017

Ein wenig aufschlussreicher Tag

Nachdem der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben gegen das Gericht als unbegründet abgelehnt worden war, ging es heute weiter im Programm. Allerdings gab es heute recht wenig zu tun, und der Prozess nahm auch auf der Zielgerade vor dem Abschluss der Beweisaufnahme nicht noch einmal Fahrt auf.

Das Gericht beschäftigte sich zum einen erneut mit dem Befangenheitsgesuch der Nebenklage Yozgat gegen den Sachverständigen Prof. Bauer (vgl. den Beitrag vom 24.05.2017). Der hatte in einer langen Stellungnahme ans Gericht versucht darzulegen, warum er sich nicht befangen fühle, hatte damit aber den Eindruck der Befangenheit eher noch verstärkt. So teilte auch die Bundesanwaltschaft mit, sie halte das Ablehnungsgesuch gegen Bauer für begründet.

Die Bundesanwaltschaft nahm auch Stellung zum Psycho-Antrag der Verteidigung Wohlleben (vgl. ebenfalls den Beitrag vom 24.05.2017) und beantragte ihn abzulehnen. Die Verteidigung will noch einmal erwidern; um ihr hierfür Zeit zu geben, verschob der Vorsitzende den Beginn der Verhandlung morgen auf 13 Uhr.

Weiteres Beweisprogramm besteht diese Woche nicht, so dass es gut möglich ist, dass der Termin am Donnerstag abgesagt werden wird. Heute wollte sich der Vorsitzende insoweit allerdings noch nicht festlegen.

31.05.2017

Befangenheitsgesuch und Beginn der Pfingstpause

Heute brachte die Verteidigung Wohlleben ihr Befangenheitsgesuch gegen alle Richter an, gestützt auf die Ablehnung der Beweisanträge gestern.

Die zuständigen Richter werden viel Zeit haben, dieses Gesuch als unbegründet zu verwerfen – der Verhandlungstag morgen fällt aus, weiter geht es nach der Pfingstpause am Dienstag, 20.06. Ein konkretes Beweisprogramm für den 20.-22.06. liegt noch nicht vor.