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25.01.2017 Presseerklärung der Nebenklage

Presseerklärung: Erneute Neonazi-Propaganda der Wohlleben-Verteidigung im Münchener NSU-Verfahren – Rassistischer Antrag von Rechtsanwalt Klemke zum „drohenden Volkstod“

Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben im NSU-Verfahren in München, stellte heute einen Antrag, mit dem die Neonazi-These vom drohenden „Volkstod“ „bewiesen“ werden soll. In dem Antrag, der von Klemkes Mitverteidigern Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath mitunterzeichnet ist, heißt es: Jedermann könne „vom ‚drohenden Volkstod‘ des deutschen Volkes sprechen“, denn u.a. wegen dem „massenhaften Einwandern Nichtdeutscher“ werde „das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein“ – wenn, so fügte Klemke hinzu, „diese Entwicklungen ihren Verlauf nehmen und nicht gestoppt werden“. Weiterlesen

24.01.2017

Unbeholfene Befragung des Sachverständigen durch die Zschäpe-Verteidiger

Bevor heute die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß fortgesetzt wurde, wurden zunächst zwei Polizeibeamte befragt, die in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren in Jena tätig waren. Beide erinnerten sich kaum, sie hätten vor allem mit „Auseinandersetzungen Rechts-Links“ und „Propagandadelikten“ zu tun gehabt. Ausländerfeindliche Aktivitäten des Angeklagten Wohlleben hätten sie nicht wahrgenommen. Es wurde allerdings deutlich, dass sie sich für solche auch nicht besonders interessiert hatten.

Im Anschluss stellte der Sachverständige Prof. Saß zunächst auf Frage der Bundesanwaltschaft nochmals fest, dass keinerlei Anhaltspunkt für eine Störung der psychischen Funktionen der Angeklagten Zschäpe durch Affektstörungen am Tag der Brandlegung in der Frühlingsstraße vorhanden sind. Weiterlesen

19.01.2017 

Ein weiterer Hauptverhandlungstag, der keinen Aufklärungsgewinn brachte

Heute war erneut der Sachverständige Prof. Leygraf geladen (vgl. zu seinem letzten Auftritt den Bericht vom 11.01.2017). Auf Antrag der Verteidigung Wohlleben teilte ihm der Vorsitzende Richter Götzl etwa 2 Stunden lang mit, was die Angeklagten und ZeugInnen in der Hauptverhandlung über Carsten Schultze und die ihm vorgeworfene Tat ausgesagt hatten. Die Verteidigung Wohlleben gab an, sie wolle vielleicht die Informationen an den Sachverständigen noch ergänzen, brauche aber Zeit, um das zu prüfen. Leygraf wird daher nächste Woche noch einmal kommen müssen.

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18.01.2017

Fortsetzung des Gutachtens von Prof. Saß

Die Fortsetzung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Saß verzögerte sich erneut, erneut wegen einer Gegenvorstellung der Zschäpe-Altverteidiger. Der Gutachter konnte dann aber nach der Mittagspause weiter vortragen.

Neben den schon gestern vorgetragenen Aspekten verwies er u.a. auf die Fähigkeit Zschäpes zur Camouflage, zum Einnehmen von Alias-Rollen usw.

Zusammenfassend stellte er fest, in der Persönlichkeit Zschäpes bestünden dissoziale bzw. antisoziale und histrionische Züge, Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder andere psychische Erkrankung, die die Schuldfähigkeit hätte beeinträchtigen können, liegen aber, so Prof. Saß, eindeutig nicht vor. Weiterlesen

17.01.2017

Auftakt des Gutachtens von Prof. Saß zu Zschäpe – egozentrisch, ganz auf sich selbst bezogen, wenig emphatisch, externalisierend

Nach den Verzögerungen der letzten Verhandlungstage soll diese Woche endlich das Gutachten des Sachverständigen Prof. Saß erstattet werden. Die Altverteidiger Zschäpes – heute nur vertreten durch die Rechtsanwälte Sturm und Heer – erreichten einen letzten Aufschub durch eine Gegenvorstellung gegen einen Gerichtsbeschluss, nach der Mittagspause begann der Sachverständige dann aber doch mit seiner Gutachtenerstattung.  Weiterlesen

12.01.2017

Anleiten, aufzeichnen, aushändigen – weitere Verzögerung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu Zschäpe

Der gesamte Verhandlungstag wurde heute erneut den Bemühungen der Altverteidiger_innen Zschäpes geopfert, die Erstattung des forensisch-psychiatrischen und kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens zu verschleppen.

Die Verteidiger_innen erwiderten zunächst auf die Stellungnahmen der Generalbundesanwaltschaft von gestern. Alsdann gab der Vorsitzende dem Sachverständigen sehr allgemein gehaltene Hinweise, was bei der Gutachtenerstellung zu beachten sei, etwa, dass zwischen subjektiven Einschätzungen und objektiven Feststellungen klar zu unterscheiden sei. Zwischenzeitlich wurde beantragt, diese Hinweise, die nur mündlich erteilt wurden, schriftlich zu überreichen. Weiterlesen

11.01.2017

Ein weiterer Versuch der Verteidigung Wohlleben ist gescheitert. Und: Gutachten von Prof. Saß weiter verzögert.

Heute wurde zunächst erneut der Sachverständige Prof. Leygraf befragt, der den Angeklagten Carsten Schultze begutachtet hatte. Sein ursprünglicher Auftrag betraf die Frage, ob Schultze, der zur Tatzeit 19-20 Jahre alt war, nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei. Heute ging es indes um etwas Anderes: Die Verteidigung Wohlleben hatte versucht, Schultze diverse psychische Erkrankungen anzudichten, um die Glaubhaftigkeit seiner Angaben, die ja Wohlleben stark belasten, in Zweifel zu ziehen. Und da Leygraf Schultze ausführlich exploriert hatte, wurde er zu seinen Erkenntnissen in dieser Hinsicht befragt. Er sah keinerlei Anzeichen für eine solche Erkrankung Schultzes, ließ sich hiervon auch durch die recht unbeholfene Befragung seitens der Verteidigung nicht abbringen. Weiterlesen

10.01.2017

Weitere Verzögerung der Gutachtenerstattung. Und: Zschäpe widerspricht dem Gutachten

Nach der Weihnachtspause sollte heute nach einer kurzen Vernehmung eines Polizeibeamten das Gutachten des Sachverständigen Saß erstattet werden. Die Zschäpe-Verteidigung setzte ihren Kampf gegen die Gutachtenerstattung auf ganz verschiedenen Ebenen fort: die Altverteidiger Stahl, Sturm und Heer stellten umfangreiche Anträge, die Gutachtenerstattung akustisch aufzuzeichnen und dem Sachverständigen sowohl methodisch als auch von der Auswahl der seinem Gutachten zu Grunde zu legenden Beobachtungen einschränkende Anweisungen zu erteilen. Die Verteidiger Borchert und Grasel hingegen verlasen eine weitere Erklärung der Angeklagten Zschäpe, mit der offensichtlich versucht werden soll, einige zentrale Punkte aus dem schriftlich ja bereits bekannten (Vor-)Gutachten anzugreifen. Weiterlesen

21.12.2016

Kein Gutachten, sondern ein sinnloser Befangenheitsantrag.

Wer gehofft hatte, dass heute endlich das Gutachten von Prof. Dr. Saß erstattet werden würde, wurde enttäuscht: Zunächst lehnte das Gericht den Antrag der Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm von gestern ab, da kein Zweifel an der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen besteht. Daraufhin reagierten Heer, Stahl und Sturm mit einem Ablehnungsgesuch gegen die Richter.

Hierbei zeigte sich mal wieder, dass es blöd ist, wenn die Mitglieder der Verteidiger nicht miteinander reden: denn Heer, Stahl und Sturm gaben das Gesuch ab, ohne vorher mit Zschäpe gesprochen zu haben. Die Richter ablehnen kann aber nur die Angeklagte selbst. Deswegen erklärte Neu-Verteidiger Borchert nach einer weiteren Beratungspause, Zschäpe lehne jetzt die Richter ab, zur Begründung beziehe sie sich auf die Ausführungen von Heer, Stahl und Sturm. Die Generalbundesanwaltschaft konterte sogleich: diese Ablehnung sei jetzt unzulässig, da verspätet, denn sie kam nicht unmittelbar nach dem Gerichtsbeschluss.

Das Gericht entschied diese Frage heute nicht, sondern beendete das Theater und schloss die heutige Hauptverhandlung kurz nach 15 Uhr. Weiter geht es am 10. Januar.

20.12.2016

Zähes Ringen um das „Zschäpe-Gutachten“

Mit Spannung erwartet wurde, vor allem von der Presse, das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Saß zur Angeklagten Zschäpe. Dazu kam es aber heute – noch – nicht.

Prof. Dr. Saß war bereits 2013 vom Vorsitzenden mit einem Gutachten zu den Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung Zschäpes beauftragt worden. Zschäpe hatte jede Zusammenarbeit, also insbesondere Gespräche mit oder eine Untersuchung durch den Sachverständigen verweigert. Dieser hat dafür die meisten Hauptverhandlungstage im Gerichtssaal verbracht. Mehrfach gab es Streit mit den AltverteidigerInnen, weil diese etwa meinten, er dürfte Zschäpe nicht in Verhandlungspausen beobachten.

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