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13.03.2018

Anträge der Verteidigung abgelehnt – Befangenheitsantrag angekündigt.

Das Gericht lehnte heute die Anträge der Verteidigung aus der letzten Verhandlungswoche ab: das betrifft zum einen den Antrag der Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm auf Entpflichtung, zum anderen den Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben. Zu letzterem fand das Gericht deutliche Worte. Der Antrag sei erkennbar aufs Geratewohl ins Blaue hinein gestellt, weil sie „ohne jede tatsächliche und argumentative Grundlage gestellt wurden“. Im Übrigen sei der Antrag auch wegen Verschleppungsabsicht abzulehnen. Auch letzte Woche angekündigter und heute gestellter weiteren Antrag der Verteidigung Wohlleben auf Beiziehung von Akten aus dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags wurde mit ähnlicher Begründung abgelehnt.

Die Verteidigung Wohlleben kündigte daraufhin einen Befangenheitsantrag an und bekam Zeit bis morgen, 11.30 Uhr, diesen zu formulieren. Dann werden Zschäpe-Verteidiger Grasel und Borchert morgen nicht plädieren, sondern das Gericht wird bis zur nächsten Woche unterbrechen, um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden.

06.03.2018

Prozess geht weiter am 13.03.

Heute hat das Gericht mitgeteilt, dass auch der Verhandlungstag am Donnerstag ausfällt. Das dürfte bedeuten, dass das Gericht dem Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben nicht nachkommen wird. Weiter geht es am Dienstag, 13.03.

28.02.2018

Kurzer Termin heute – weiter geht es am 8. oder 13.3.

Heute nahm das Gericht Stellungnahmen zu den Anträgen der Verteidigungen von gestern entgegen.

Oberstaatsanwältin Greger beantragte wenig überraschend, den Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben abzulehnen, und fand deutliche Worte: Die Aufklärungspflicht dränge nicht dazu, den Zeugen Rosemann zu hören, denn „offensichtlich frei erfundenen Sachverhalten braucht der Senat nicht nachzugehen.“ Mehr ist zu diesem Antrag nicht zu sagen und die Ablehnung durch das Gericht scheint sicher.

Hinsichtlich des Entpflichtungsantrags von Heer, Stahl und Sturm beantragte die Bundesanwaltschaft erneut, diesen abzulehnen. Den Beschluss zur Abtrennung der Einziehungsentscheidung könne der Senat dahingehend ergänzen, dass diese Abtrennung auch den Angeklagten Schultze betreffe. Weiterlesen

27.02.2018

Weitere sinnfreie Anträge der Verteidigung führen wohl zu weiterer Verzögerung

Heute verlas das Gericht zunächst noch zwei Dokumente zu den Reisepässen, die Holger Gerlach an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe weitergegeben hatte.

Das Gericht trennte dann die Entscheidung über die Einziehung der vermutlichen Beute aus den Banküberfällen ab: Eine Entscheidung im Urteil würde das Verfahren unangemessen verzögern, denn eine Entscheidung über die in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Geldbeträge würde neben Zschäpe auch Böhnhardt und Mundlos bzw. deren Erben betreffen, die Erben müssten daher angehört werden. Eine Entscheidung hinsichtlich der laut Anklage an Wohlleben und Gerlach übergebenen und der bei Eminger gefundenen Geldbeträge wiederum lasse sich nur einheitlich mit der Entscheidung zu Zschäpe treffen. Das Gericht wird damit über die Frage der Einziehung außerhalb der Hauptverhandlung und per Beschluss entscheiden.  Weiterlesen

20.02.2018

Diese Woche keine Verhandlung

Heute wollte das Gericht eigentlich nur die prozessuale Frage entscheiden, ob über die Einziehung von wahrscheinlicher Tatbeute aus den Banküberfällen im Urteil oder in einem separaten Verfahren entschieden wird.

Auch zu diesem Kurzprogramm kam es heute indes nicht – stattdessen wurde mitgeteilt, dass die gesamte Verhandlungswoche abgesagt wird mit der Begründung, Zschäpes Verteidiger Grasel sei krank.

Weiter geht es am 27.02.2018.

08.02.2018

Berührende Nebenklageplädoyers und etwas zähe Planung der Verteidigungsplädoyers

Es wäre schön gewesen, wenn die Plädoyers von Rechtsanwalt Serkan Alkan, Yvonne Boulgarides und Rechtsanwalt Yavuz Narin den letzten Verhandlungstag vor der Verhandlungspause gebildet hätten, denn diese Plädoyers waren ein sehr beeindruckender und an vielen Stellen berührender Abschluss dieses Abschnitts des Verfahrens, in dem die Opfer des NSU selbst und über ihre Anwält_innen die Stimme erheben konnten.

Der Tag endete allerdings mit der Planung der Verteidigungsplädoyers, die sich etwas zäh gestaltete. Deren Ergebnis kurz vorab: das Gericht wird am 20.2. noch kurz über formale Fragen zur Einziehung von Tatbeute der Überfälle entscheiden, danach folgt eine längere Pause. Weiterlesen

07.02.2018

Abschluss der Nebenklageplädoyers voraussichtlich morgen.

Das Befangenheitsgesuch der Verteidigung Wohlleben von letzter Woche wurde erwartungsgemäß als unbegründet zurückgewiesen, so dass heute weiterverhandelt werden konnte. Das Gericht wies zunächst die Beanstandungen der Verteidigung vom 20.12.2017 zurück, mit denen diese erreichen wollte, dass der Vorsitzende den Nebenklägervertreter_innen Vorgaben für den Inhalt der Plädoyers macht. Die Verteidigung beantragte und bekam eine längere Pause zur Beratung, nahm den Beschluss aber hin. So konnten endlich die Nebenklageplädoyers weitergeführt werden.

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05.02.2018

NSU-Prozess geht weiter am Mittwoch, 07.02.2018, um 12 Uhr

Wie zu erwarten war, nimmt die Bearbeitung des Befangenheitsantrags der Verteidigung noch mehr Zeit in Anspruch. Der Verhandlungstag morgen, 06.02., fällt aus, am Mittwoch geht es erst um 12 Uhr los.

01.02.2018

Ablehnung der Gegenvorstellung, Befangenheitsgesuch

Heute Morgen teilte zunächst Zschäpe-Verteidiger Heer mit, dass er selbst und sein Kollege Lickleder (der Vertreter von Rechtsanwältin Sturm) sich dem Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben von letzter Woche und der Gegenvorstellung von gestern anschlössen. Der dritte „Altverteidiger“ Stahl schloss sich dagegen nicht an.

Der Senat wies dann die Gegenvorstellung zurück – es bleibt also bei dem Beschluss, die benannten Zeugen nicht zu laden. Die Verteidigung Wohlleben reagierte – mal wieder – mit einem Befangenheitsgesuch gegen die Richter_innen.

Auch dieses Gesuch wird sicher erfolglos bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht einzelne Verhandlungstage der nächsten Woche absetzen wird – heute unterbrach der Vorsitzende bis nächsten Dienstag.

31.01.2018

Gegenvorstellung der Verteidigung – Entscheidung morgen

Auch der heutige Verhandlungstag war wieder sehr kurz: Die Verlesung der kurzen und wenig überzeugenden Gegenvorstellung der Verteidigung Wohlleben gegen den Beschluss von gestern dauerte keine fünf Minuten, die Bundesanwaltschaft brauchte für Erarbeitung und
Verlesung ihrer Erwiderung eine gute Stunde.

Der Vorsitzende beendete die Verhandlung gegen 11:10 Uhr. Morgen beginnt die Verhandlung erst um 11 Uhr – das Gericht wird dann wohl den Beschluss zu der Gegendarstellung verkünden.