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30.05.2017

Verzögerungstaktiken der Verteidigung Zschäpe. Und: sehr wahrscheinlich kein Urteil vor der Sommerpause.

Heute war der Sachverständige Prof. Saß geladen – er sollte sich dazu äußern, inwieweit sich die Gutachten der von der Verteidigung geladenen Sachverständigen Prof. Faustmann und Prof. Bauer sich auf sein eigenes Gutachten auswirken. Seine ergänzende Stellungnahme, die er heute vortrug, war den Parteien gestern vorab per Fax gesandt worden. Saß sah sich in seiner Einschätzung durch die Methodenkritik seines Kollegen Faustmann nicht beeinträchtigt und bestätigte die Einschätzung der Parteien, dass das Gutachten Bauer voller elementarer fachlicher Mängel ist. Auch die Angaben von Zschäpe in der Exploration durch Bauer würden ihn nicht zu einer geänderten Einschätzung bringen. Von unserer Seite aus ist zu den Gutachten Bauer und Faustmann alles gesagt (vgl. die Beiträge vom  03.05. und 18.05.2017 zu Bauer und vom 16.05.2017 zu Faustmann). Weiterlesen

24.05.2017

Letzte Schritte vor dem Ende der Beweisaufnahme

Die Mutter von Beate Zschäpe verweigerte heute erneut die Aussage vor Gericht, erklärte aber ihr Einverständnis damit, dass ihre polizeiliche Vernehmung aus dem Jahr 2011 verwertet wird. Diese wurde dann durch einen der Polizeibeamten eingeführt, der sie damals vernommen hatte. Die Vernehmung enthielt vor allem Angaben zu Kindheit und Jugend von Beate Zschäpe und zum Zerwürfnis von Mutter und Tochter – die politische Einstellung ihrer Tochter, so die Zeugin, sei dafür ein bedeutender Grund gewesen.

Sodann lehnte die Nebenklage Yozgat den Sachverständigen Prof. Bauer als befangen ab – dieser hatte seinem peinlichen parteiischen Auftritt vor Gericht (vgl. unseren Bericht vom 18.05.2017) hinterher noch die Krone aufgesetzt: Weiterlesen

18.05.2017

Sachverständiger Prof. Bauer: „Ein Leumundszeuge, dem man ein professorales Mäntelchen umgehängt hat“

Heute stellten die Prozessbeteiligten Fragen an den Gutachter Prof. Bauer (zu seinem Gutachten vgl. den Beitrag vom 03.05.2017. War schon nach der Erstattung seines Gutachtens klar, dass dieses nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht, so vertiefte sich dieser Eindruck heute:

Bauer teilte mit, er habe Zschäpe zunächst als Arzt besucht, erst nachdem diese ihm von der angeblichen Gewalt Böhnhardts ihr gegenüber berichtet hatte und er dies wiederum den Verteidigern mitgeteilt hatte, hätten diese ihn gebeten, ein Gutachten zu erstellen. Er wähnte sich trotzdem in der Lage, ein neutrales Gutachten zu erstatten – und ließ sich auch von dem Hinweis, dass üblicherweise ein Arzt-Patienten-Verhältnis, das ja auf Vertrauen beruht, als Hinderungsgrund für die Erstattung eines objektiv-neutralen Sachverständigengutachtens gesehen wird, nicht abbringen.  Weiterlesen

17.05.2017

Letzte Beweisanträge

Heute lief die vom Gericht gesetzte Frist für die Stellung von Beweisanträgen ab – und in der Tat wurden noch einige Antrage gestellt.

Zschäpe-Verteidiger Grasel beantragte, die frühere Aussage der Mutter von Beate Zschäpe einzuführen – die hatte vor Gericht die Aussage verweigert und auch der Verwertung ihrer Aussage bei der Polizei widersprochen. Letzteres hat sie jetzt – nachdem auch der Gutachter Bauer sich auf die Angaben der Mutter gestützt hatte – zurückgenommen. Da nicht vollständig klar war, ob sie dennoch weiter eine eigene Aussage vor Gericht verweigern wird, hat das Gericht sie für nächste Woche erneut als Zeugin geladen – es scheint aber wahrscheinlich, dass sie sich nicht selbst äußern wird und dann eben die alte Aussage eingeführt wird, das Gericht hat dafür einen der Polizeibeamten geladen, die sie damals vernommen hatten. Weiterlesen

16.05.2017

Fragen an den Verteidigungs-Gutachter Prof. Faustmann

Heute stellten die Verfahrensbeteiligten Fragen an den Gutachter Prof. Faustmann, der von den Zschäpe-„AltverteidigerInnen“ Heer, Stahl und Sturm geladen worden war und sich methodenkritisch zum Gutachten von Prof. Saß geäußert hatte.

Als wesentlicher Kritikpunkt Faustmanns stellte sich ein Aspekt von Saß‘ Gutachten heraus, der in seiner Bescheidenheit durchaus wohltuend ist: Saß betont, dass die Psychiatrie eben keine Naturwissenschaft ist und dass die forensische Psychiatrie als eine Wissenschaft, die Prognosen für den Einzelfall erstellen soll, nicht frei von subjektiven Einschätzungen und Erfahrungswissen sein kann. Wesentliches Gütemerkmal eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens sei daher, dass es den Stoff ordnet und in sich stimmig und für den Empfänger – hier das Gericht – verständlich und nachvollziehbar ist.

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03.05.2017

Zum Gutachten von Prof. Bauer. Und: Nächste Verhandlung erst am 16.05.2017

Heute wurde der von den Zschäpe-Verteidigern Grasel und Borchert selbst geladene Sachverständige Prof. Bauer aus Freiburg vernommen. Bauer, der sich bisher eher als Autor von populärwissenschaftlicher Literatur zur Psychologie und weniger als Gutachter vor Gericht hervorgetan hatte, hatte Zschäpe insgesamt 14 Stunden in der Haft exploriert und auf dieser Basis ein gut 50-seitiges schriftliches Gutachten erstellt, in dem er zu dem Schluss kommt, Zschäpe sei zu den Tatzeiten wegen einer „schweren dependenten Persönlichkeitsstörung“ nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Weiterlesen

27.04.2017

Das methodenkritische Gutachten des Sachverständigen Prof. Faustmann

Der ganze Streit der letzten Tage um die Frage, ob der von den AltverteidigerInnen Zschäpes geladene Prof. Faustmann nun als Sachverständiger gehört wird oder nicht, ein Streit, der zu vielen Spekulationen geführt hatte, blieb ein bloßer Sturm im Wasserglas. Der Vorsitzende Richter Götzl sprach zu Beginn der heutigen Verhandlung den Streit nicht einmal an, sondern forderte Prof. Faustmann einfach auf, Platz zu nehmen, belehrte ihn als Sachverständigen und bat ihn, sein Gutachten vorzutragen.

Im Anschluss las dieser zwei Stunden lang sein Gutachten vor, das bereits am Dienstag mit dem Antrag der AltverteidigerInnen an alle Prozessbeteiligten verteilt worden war.

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26.04.2017

Gezerre um den Verteidigungs-Sachverständigen

Zu Beginn des Verhandlungstages nahm die Bundesanwaltschaft Stellung zum Antrag der Verteidigung, den Gutachter Prof. Faustmann zu vernehmen. Der Antrag sei abzulehnen, kurz gesagt weil die „methodenkritischen“ Ausführungen Faustmanns keine Zweifel an der Kompetenz des vom Gericht gehörten Sachverständigen Saß und der Belastbarkeit von dessen Gutachten aufwerfen.

Es folgte ein längerer unwürdiger Austausch zwischen den Zschäpe-VerteidigerInnen Heer, Stahl und Sturm, die eine Abschrift dieser Stellungnahme haben wollten, weil sie – wieder einmal und wieder einmal anscheinend als einzige – nicht mitgekommen waren, und der Bundesanwaltschaft, deren Vertreter Diemer sich zu der Äußerung verstieg, wenn die Bundesanwaltschaft Stellungnahmen verlese, habe die Verteidigung still zuzuhören und nicht zu unterbrechen.  Weiterlesen

25.04.2017

“Mit einem derartigen Verlauf musste die Angeklagte [im Verurteilungsfall] nicht rechnen“

Heute hörte das Gericht zunächst die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu den Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben aus der Woche vor der Osterpause. Zudem wurde die geplante Selbstladung eines Sachverständigen zu den Wahrnehmungen des VS-Mannes Temme durch die Nebenklage Yozgat (vgl. den Bericht vom 05.04.2017) thematisiert – die Bundesanwaltschaft hatte die These vertreten, die Nebenklage sei grundsätzlich gar nicht zur Selbstladung berechtigt, die Nebenklage Yozgat hatte hierauf ausführlich erwidert. Das Gericht hat noch nicht erkennen lassen, wie es zu dieser Frage steht. Weiterlesen

06.04.2017

Das Gericht hatte heute wenig Programm, im wesentlichen einige Stellungnahmen und zwei Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben, so dass die Verhandlung bereits um 11:20 Uhr endete.

Der Prozess geht jetzt in die Osterpause, es geht weiter am Dienstag, 25.04.2017. Am 26. und 27.04. wird dann wahrscheinlich der Gutachter der Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm gehört.