Woher kam die Ceska?
Der heutige Verhandlungstag sollte Klarheit über die Herkunft der Ceska mit Schalldämpfer verschaffen. Es konnte aber nur ein Schweizer Waffenhändler vernommen werden, der die Waffe 1996 verkaufte. Dieser gab an, er habe die Waffe als Set mit Schalldämpfer und eine weitere Ceska ohne Schalldämpfer auf eine Bestellung hin verschickt. Der Käufer habe ihm eine amtliche Erlaubnis zum Kauf und eine Kopie eines Ausweisdokuments vorgelegt. Bei der Ceska mit Schalldämpfer handele es sich um ein sehr selten verkauftes Modell, einige habe er davon aber schon verkauft.
Zwei weitere Zeugen, der Käufer der für die NSU-Morde verwendeten Ceska mit Schalldämpfer und der vermutliche Weiterverkäufer nach Deutschland, waren nicht erschienen. Das Gericht wird nun versuchen, eine Videovernehmung der beiden durchzuführen. Jedenfalls der vermutliche Weiterverkäufer hat aber schon angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Weiter wurde erneut das Video einer Überwachungskamera in der Kölner Keupstraße angesehen, nunmehr in leicht verbesserter Bildqualität. Dort war kurz vor dem Bombenanschlag eine Frau zu sehen. Es sollte nun überprüft werden, ob es sich hierbei um Beate Zschäpe handelte, was aber von den untersuchenden Polizeibeamten ausgeschlossen wurde. Eine besondere Ähnlichkeit war auf den Bildern auch nicht zu erkennen.
Rechtsanwältin Angelika Lex, Vertreterin der Witwe von Theodoros Boulgarides, gab eine Erklärung ab zur gestrigen Vernehmung des Polizeibeamten, der die Mordermittlungen im Fall Boulgarides maßgeblich betrieben hatte. Diese Erklärung dokumentieren wir hier (§ 257-Erklärung 16.10.13).