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21.02.2017

Verteidigung Zschäpe verzögert weiter – Senat hilft nach

Heute ging es zunächst um den schon mehrfach angekündigten Beweisantrag der Verteidigung Zschäpe zu deren Verhalten in der JVA. Zur Überraschung aller teilte Verteidiger Grasel mit, der Antrag sei immer noch nicht fertig, er könne auch nicht versprechen, dass er diese Woche noch fertig werde. Nun ist ja für morgen und übermorgen erneut der Sachverständige Prof. Saß geladen, und der soll letztlich nur zu den Ergebnissen dieser Beweisaufnahme Stellung nehmen (wahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass sie nichts an seiner Einschätzung ändert, vgl. den Bericht vom 14./15.02.2017).

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16.02.2017

Verteidigung Wohlleben will weitere Auseinandersetzung um Ideologie forcieren

Einziger Zeuge heute war ein ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Thüringen, der zum ideologischen Charakter der „Hetendorfer Tagungswoche“ auf dem Gelände des Hamburger Neonazis und Rechtsanwaltes Jürgen Rieger aussagen sollte. Polizeiberichten zu Folge hatte Beate Zschäpe diese Tagungswochen 1997 besucht – und zwar ohne Mundlos und Böhnhardt. Der Zeuge, der seit längerem nicht mehr beim Verfassungsschutz tätig ist, konnte sich indes an nichts mehr erinnern, seine Vernehmung war also insoweit unergiebig.

Die Verteidigung Wohlleben stellte erneut diverse Beweisanträge, mit denen sie beweisen will, dass Wohlleben nicht „ausländerfeindlich“ gewesen sei und ihm auch die rassistische Einstellung von Mundlos und Böhnhardt nicht bekannt gewesen sei. U.a. zitierte Verteidiger Nahrath ausführlich aus einem von Wohlleben verantworteten Flugblatt, in dem der „ethnopluralistische“ Phrasen drischt.
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14./15.02.2017

Befragung des Prof. Saß immer noch nicht ganz abgeschlossen.

Die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß durch die verschiedenen VerteidigerInnen Zschäpes füllte den gesamten Dienstag aus. RA Stahl versuchte erfolgslos, die Methodik des Sachverständigen als pseudowissenschaftlich anzugreifen. Rechtsanwältin Sturm warf Saß vor, er habe die Chance nicht ergriffen, über den Vorsitzenden Fragen an Zschäpe zu stellen – recht dreist angesichts der Tatsache, dass Zschäpe sowohl eine Exploration durch Saß als auch die Beantwortung von dessen Fragen verweigert hatte. Saß stellte dann auch klar, dass die Beantwortung von Fragen in schriftlicher Form über die Verteidiger, wie dies ja gegenüber dem Gericht praktiziert wurde, für sein Gutachten keinerlei Wert hätte.

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14.02.2017

Und täglich grüßt das Murmeltier – Fortsetzung der Befragung Prof. Saß

Auch heute wurde die Befragung des Sachverständigen Prof. Saß durch die verschiedenen VerteidigerInnen Zschäpes fortgesetzt. Teilweise entstand der Eindrück, als würde diese Art der Befragung Zschäpe mehr schaden als nutzen.

Die Befragung wird morgen fortgesetzt, am Donnerstag ist Prof. Saß verhindert. Wir werden morgen über die Befragung insgesamt berichten.

09.02.2017

Die Verteidigung Zschäpe fängt endlich mit der Befragung des Sachverständigen an – und verheddert sich prompt

Zu Beginn des Verhandlungstages lehnte das Gericht die Gegenvorstellung der Verteidigung Zschäpe von gestern ab. Die Zschäpe-Verteidiger_innen Heer, Stahl und Sturm beantragten daraufhin – nach einer längeren Beratungspause – weitere 2 ½ Stunden Unterbrechung, um ein Ablehnungsgesuch gegen die Richter_innen wegen vermeintlicher Befangenheit zu formulieren. Indes kann nur die Angeklagte selbst die Richter_innen ablehnen, nicht die Verteidiger_innen ohne oder gegen deren Willen. Und auf Frage des Vorsitzenden teilte Zschäpe mit, dass sich Heer, Stahl und Sturm nicht mit ihr abgestimmt hatten. Weiterlesen

08.02.2017

Weiterer Streit um die Notizen des Sachverständigen

Heute wurde zunächst ein BKA-Beamter zu weiteren Ermittlungen betreffend die Schüsse auf einen Bauarbeiter in Chemnitz (vgl. den Beitrag vom 13.12.2016) befragt. Diese Ermittlungen hatten nichts Neues erbracht – waren aber auch einmal wieder eher halbherzig geführt worden, so konnte der Beamte etwa nicht beantworten, wo genau denn die Baustelle damals war.

Der Senat lehnte dann den Antrag der Verteidigung Zschäpe hinsichtlich der Notizen des Sachverständigen Saß (vgl. den Beitrag von gestern) ab. Der Rest des Tages wurde wieder mit Pausen verbracht – erst, damit sich die Verteidigung beraten kann, wie sie auf den Beschluss reagiert, dann, damit die Verteidigung eine umfangreiche Gegenvorstellung gegen den Beschluss formulieren kann, und dann, damit die Gegenvorstellung gelesen werden kann und die Beteiligten dazu Stellung nehmen können.

Das Gericht wird morgen über die Gegenvorstellung entscheiden. Die Verhandlung beginnt morgen um 10.30 Uhr.

07.02.2017

Fortsetzung der Vernehmung Prof. Saß – erfolgloser Kampf um die Notizen

Erfolglos verlief heute der Versuch der AltverteidigerInnen der Angeklagten Zschäpe, alle handschriftlichen Notizen des Sachverständigen Prof. Saß ins Verfahren zu bekommen. Nachdem zunächst der Vorsitzende noch einige Fragen an Prof. Saß gestellt hatte, waren die VerteidigerInnen erst einmal erstaunt, dass der Sachverständige die mehr als 700 Blatt Notizen nicht einfach mitgebracht hatte. Der Vorsitzende hatte vor zwei Wochen nach Saß‘ Hinweis, er habe seine Notizen nicht dabei, und der Angabe der Verteidigung, sie hätten dann jetzt keine Fragen mehr, den Sachverständigen selbst befragt und dann für diese Woche erneut geladen – daraus hatten Heer, Stahl und Sturm anscheinend geschlossen, er habe dann natürlich seine Notizen mitzubringen. Saß allerdings hatte die Unterlagen auch diesmal zu Hause gelassen und verwies darauf, dass er alle wesentlichen Beobachtungen in sein Gutachten aufgenommen habe – tatsächlich hatte er sowohl beim letzten Mal als auch heute sehr ausführlich seine Beobachtungen von Zschäpes Verhalten im Sitzungssaal geschildert. Weiterlesen

31.01.2017

Verlesung von Dokumenten und erneute Verweigerung weiterer Aufklärung

Das Gericht verlas mehrere Dokumente aus den Akten. Darunter war etwa ein Vermerk eines Polizisten, der Beate Zschäpe im Sommer 1997 auf dem Weg zu einer Tagung in Hetendorf auf dem Gelände des Neonazis und Rechtsanwalts Jürgen Rieger festgestellt hatte.

Des Weiteren war nach dem Antrag aus der Nebenklage zum möglichen Ausspähen der Synagoge in Berlin (vgl. den Bericht vom 26.10.2016) eine Liste jüdischer Einrichtungen in der vom NSU zusammengestellten Adresssammlung erstellt worden. Auch diese Liste, die über 200 Adressen umfasste, wurde heute verlesen. Sie stellt, zumal angesichts des bekannten Antisemitismus der NSU-Mitglieder, einen weiteren Hinweis darauf dar, dass diese Anschläge auf jüdische Einrichtungen grundsätzlich geplant hatten, auch wenn solche Pläne dann, soweit bekannt, nicht umgesetzt wurden. Weiterlesen

26.01.2017

Weitere Befragung des Sachverständigen Prof. Dr. Saß

Heute wurde zunächst ein weiterer Polizeibeamter aus Jena vernommen. Dieser wirkte etwas wacher als seine Kollegen von den Vortagen, war dafür aber auch nur kurz im Staatsschutz gewesen und konnte daher ebenfalls wenig zu Ideologie und Tätigkeiten Ralf Wohllebens sagen. Interessant war seine Aussage, Wohlleben sei beim Staatsschutz „Chefsache“ gewesen und nur vom Leiter des Staatsschutzes bearbeitet worden.

Sodann ging es weiter mit dem Sachverständigen Prof. Dr. Saß: da die Verteidigung Zschäpe aktuell keine Fragen hatte, befragte der Vorsitzende ihn erneut. Insbesondere bat er Saß, noch einmal die Wahrnehmungen zu schildern, die seinem Gutachten zu Grunde liegen – was Saß dann über etwa zwei Stunden tat und damit nebenbei auch noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf Revue passieren ließ. Da Saß in der nächsten Woche keine Zeit hat, wird seine Befragung erst am Dienstag, 07.02.2017 fortgesetzt werden. Weiterlesen

25.01.2017

Der Jenaer Staatschutz: „der passt auf, dass uns nichts passiert“. Und: rassistischer Antrag der Wohlleben-Verteidigung.

Zu Beginn dieses Verhandlungstages wurde die Vernehmung von Jenaer Polizeibeamten fortgesetzt, die zum Angeklagten Ralf Wohlleben und seinen Äusserungen und Aktivitäten zur sogenannten Ausländerpolitik und Aktivitäten der Kameradschaft Jena zum Thema „Ausländer“ in den 90er und frühen 2000er Jahren berichten sollten. Wiederum konnte der Beamte nichts von Belang mitteilen. Durch kurze Nachfragen konnte aber auch festgestellt werden, warum die Polizisten vor Ort nur von „Körperverletzungen Links-Rechts und Propagandadelikten“ Kenntnis hatten. Gefragt, ob er bei von Wohlleben für die NPD durchgeführten Konzerten Liedtexte mit rassistischen Inhalten festgestellt hatten, verneinte der damals für den polizeilichen Staatsschutz zuständige Polizist. Weiterlesen